Krankengeldbezug nach Mutterschutz laut TVL § 22

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankengeldbezug nach Mutterschutz laut TVL § 22

Hallo Frau Bader, ich bin seit 15 Jahren im TVL, habe bisher 24 Std. nach dem 1. Kind gearbeitet. In der jetzigen 2. SS habe ich nun das 7. Monat Schlafstörungen/ Depression, war aber immer wieder in der Arbeit u. nur 1 Woche im Krankengeldbezug. Im Schreiben der Personalabteilung wurde mein Gehalt seit 18.12. eingestellt, dann im Januar Arbeitsaufnahme, Korrektur des Januar-Gehalts mit der Februar-Abrechnung. Seit 10.02.2015 in Mutterschutz. Laut Schreiben der Perso habe ich 39 Wochen Krankengeldzuschuss laut TVL, § 22 bis 05.08.2015 (abgzl. der Mutterschutzzeit). Frage: Da geplant ist, dass ich nach der Entbindung (ca. 23.03.2015) medikamentös eingestellt werden soll, bin ich wahrscheinlich noch länger, nach dem Mutterschutz, krank (geplant ist eine Aufnahme einer Mutter-Kind-Einrichtung teilstationär). Muss ich die beantragte Elternzeit (vor meinem Krankenstand) direkt nach der Mutterschutzzeit nehmen u. habe ich dann einen Krankengeldanspruch laut TVL mit Krankengeldschuss über die gesetzl. Krankenvers.? Ich weiss nicht, ob ich nach der Geburt dann Elterngeld beantragen soll oder lieber noch warten soll, ob ich Krankengeld/-zuschuss bekomme.... Danke,

von nuff1975 am 07.03.2015, 17:56



Antwort auf: Krankengeldbezug nach Mutterschutz laut TVL § 22

Hallo, Sie müssen keine EZ nehmen - aber berücksichtigen Sie, dass Sie rechtszeitig EZ benatragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2015



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