thumirad
Sehr geehrte Frau Bader, folgender Fall: Entbindungstermin ist der 18.10.12. Meine Partnerin hatte 2 Teilzeitstellen, beide befristet. Erste Stelle endete zum 30.6.12, die andere zum 30.9.12. Meine Partnerin bezieht seit Juni 2012 Krankengeld (schwangerschaftsbedingt) für beide Stellen. Nach dem 30.6.12 konnte sie sich nicht teilzeitarbeitslos melden wegen ihrer Krankschreibung, bezieht aber Krankengeld in voller Höhe für beide Stellen zusammen. Nun meine Frage: Die Krankenkasse weigert sich nun, weiter Krankengeld zu zahlen trotz fortlaufender Krankschreibung. Die KK möchte daß wir jetzt Mutterschaftsgeld beantragen. Dies wäre aber signifikant weniger (ca. 400€ anstatt gegenwärtig 1200€). Müssen wir jetzt das Mutterschaftsgeld beantragen bzw. nehmen? Hat nicht der Krankengeldbezug bzw. die Krankschreibung Vorrang? Wenn meine Partnerin nicht schwanger wäre, würde sie ja auch weiter normal Krankengeld bekommen. Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo, andersrum ist es doch richtig: wenn Ihre Partnerin nicht krank wäre, würde sie jetzt auch nicht weiter Lohn bekommen. Deshalb hat das Mutterschaftsgeld Vorrang. Liebe Grüße, NB
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