Hallo muss der Arbeitgeber es im Vorfeld extra versichert haben wenn er die Kosten bei einem beschäftigungsverbot erstattet bekommen möchte.bv soll vom AG ausgesprochen werden .Jetzt meinte eine Kollegin der AG müsse im Vorfeld eine bestimmte Versicherung abgeschlossen haben.stimmt das?Es ist ein kleiner Betrieb mit insgesamt 4 Personen.ich würde nur gerne wissen wie es stimmt mit der Versicherung da ich sorge habe das mein AG mir quatsch erzählt.sie kümmert sich um nicht.vg
von
meijen
am 06.03.2017, 15:15
Antwort auf:
Kostenerstattung bei bv vom arbeitgeber
Hallo,
das Geld bekommt der von der Krankenkasse zurück. Das ist gesetzlich geregelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Kostenerstattung bei bv vom arbeitgeber
Dein Gehalt bekommst du immer vom AG, wenn du weiter arbeitest genauso wie wenn du ein BV hast. Wenn nach dem MuSchG die Gefährdungsbeurteilung keine Weiterbeschäftigung erlaubt, d.h. wenn Gefährdungen nicht durch andere Maßnahmen oder durch Umsetzung ausgeschlossen werden können, nur dann kann der AG die Kostenerstattung bei der Umlagekasse erwarten. Dafür braucht der Betrieb keine bestimmte Anzahl Mitarbeiter.
Mitglied inaktiv - 06.03.2017, 15:59
Antwort auf:
Kostenerstattung bei bv vom arbeitgeber
Danke ich weiße unter welchen Voraussetzungen man eine Bv bekommt und das man sein Gehalt auch in einem bv vom AG bekommt.das war ja nicht meine frage...
von
meijen
am 06.03.2017, 18:55