Kinderzuschlag zurückzahlen wegen fehlender Mitwirkung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kinderzuschlag zurückzahlen wegen fehlender Mitwirkung

Hallo Frau Bader, wir haben folgende Problematik: Wir haben die Zusage für den Kinderzuschlag erhalten und auch die Verlängerungsanträge gingen immer wieder durch. Nun fing mein Mann am 01.09.13 einen neuen Job an und verdiente dadurch mehr. Ich informierte darüber sofort die Familienkasse, damit der Zuschlag für Oktober nicht erst unnötig gezahlt wird. Am 14.10.13 erhielt ich einen Brief, dass der Zuschlag nun eingestellt wird und ich zur Überprüfung die Lohnzettel von Jan. - Sep. von uns beiden einreichen soll bis 02.11. (Samstag). Da wir durch die neue Arbeit längere Zeit auf den Lohnzettel meines Mannes für September warten mussten, schickte ich die Unterlagen erst am 02.11. per Fax. Da dies ein Samstag war, schickte ich es nochmal am 04.11.. Für beide Faxe habe ich einen Faxbericht, dass es übertragen wurde und angekommen ist. Bereits am 14.11. erhielt ich einen Brief, dass aufgrund fehlender Mitwirkung meinerseits der Zuschlag von Feb. - Sep. aufgehoben wird und ich zurückzahlen soll. Sofort rief ich dort an. Eine Mitarbeiterin sagte mir, dass sich das mit Sicherheit überschnitten hat, da es bei Faxeingängen eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen gibt. Damit war die Sache für mich erledigt. Im Mai 2014 erhielt in einen Brief vom Hauptzollamt, dass sie das Geld fordern. Darauf setzte ich mich immer wieder mit der Familienkasse auseinander....die Sache läuft bis heute. Vorige Woche wurde unser Konto gepfändet. Letzten Freitag erhielt ich einen Brief der Fam.kasse (endlich eine Antwort nach über 5 Wochen), dass es geprüft wird, ob man es aufheben kann. Die Pfändung läuft solang weiter. Heute fahre ich nach ..., dort sitzt die Familienkasse und versuche es über einen Sachbearbeiter zu klären, die mich eigentlich seit Freitag zurückrufen sollten. Wie stehen meine Chancen, da heute irgendwas zu erreichen? Kann ich noch irgendwas tun? Ich danke Ihnen. Mit freundlichen Grüßen lopa

von lopa am 12.02.2015, 09:50



Antwort auf: Kinderzuschlag zurückzahlen wegen fehlender Mitwirkung

Hallo, da würde ich schnellstens einen Fachanwalt f Verwaltungsrecht einschalten! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2015



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