Guten Tag Frau Bader
Mein Mann ist unterhaltspflichtig seinen 2 Töchtern gegenüber.
Nun haben wir vor 3 Monaten selbst Nachwuchs bekommen und der Unterhalt wird neu berechnet.
Wir erhalten Kindergeldzuschlag, es geht auf mein Konto.
Ist dies auch anzurechnen, oder zählt nur sein Einkommen ?
von
Mogli18
am 11.09.2011, 08:33
Antwort auf:
Kindergeldzuschlag als Einkommen von Unterhaltpflichtigen ?
Hallo,
Sie werden doch selbst damit noch in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle sein? Da machdne doch die 140 € nicht so viel aus?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2011
Antwort auf:
Kindergeldzuschlag als Einkommen von Unterhaltpflichtigen ?
Hallo Frau Bader
Da es eine Mangelfallberechnung ist zählt jeder Euro.
Daher die Frage, ob dieses Geld auch zu seinem Einkommen zählt oder eben nur sein Gehalt.
von
Mogli18
am 12.09.2011, 13:07