Kindergarten Anmeldung zurück ziehen oder kündigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergarten Anmeldung zurück ziehen oder kündigen?

Hallo Frau Bader, Wir haben für unsere Tochter schon vor längerem das Anmeldeformular für den Kindergarten ab November 2017 abgegeben, aber bis heute keinen Vertrag erhalten. Mittlerweile haben wir uns aufgrund des nicht besonders guten Rufs für eine andere Einrichtung entschieden. Was muss ich tun, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein? Schriftlich das Anmeldeformular widerrufen oder sogar schon kündigen trotz fehlenden Vertrags? Vielen Dank vorab und eine schöne Weihnachtszeit S. Förster

von Sly176 am 12.12.2016, 15:41



Antwort auf: Kindergarten Anmeldung zurück ziehen oder kündigen?

Hallo, kurz schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) mitteilen, dass Sie von dem Antrag Abstand nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2016



Antwort auf: Kindergarten Anmeldung zurück ziehen oder kündigen?

Hallo, wenn ihr keinen Vertrag unterschrieben habt, reicht es einfach mitzuteilen, dass Ihr kein Interesse mehr an dem Platz habt.

Mitglied inaktiv - 12.12.2016, 18:20



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