Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreuung absetzen bei ledigen Eltern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderbetreuung absetzen bei ledigen Eltern

n88

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Hallo, Wir sind nicht verheiratet, haben aber beide das sorgerecht, wohnen zusammen etc. Wenn wir die Kinderbetreuungskosten für unsere Tochter bei der Steuererklärung absetzen möchten, müssen wir das hälftig machen oder kann einer alle Kosten geltend machen und der andere keine? Auf den Rechnungen der Kita stehen wir beide als Beitragszahlung. Vielen Dank


Tini_79

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Es gibt in der Erklärung doch extra ein Feld dafür. Dort steht sinngemäß: Die Betreuungskosten sollen zu X- Prozent bei mir angerechnet werden. Wir mussten im 1. Jahr noch eine Erklärung des anderen Partners beilegen, dass er dem zustimmt. Sonst keine Probleme. Ihr müsst halt ausrechnen, bei wem es zu mehr Erstattung insgesamt führt.


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