Frage:
Liebe Frau Bader,
kann ich gem. §15 Absatz Absatz 7 BEEG die Zustimmung des AG zu Art und Umfang der von mir beantragten Teilzeitarbeit während der EZ ausgehen, wenn bei mir innerhalb der 4-Wochen-Frist keine schriftliche Ablehnung eingegangen ist, mir aber mündlich mitgeteilt wurde, dass mein Antrag einer internen Klärung/Diskussion bedarf, die aber derzeit noch aussteht ?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Stefanie
von heies005 am 08.05.2017, 13:56 Uhr

Antwort auf:
Keine Antwort des AG auf Teilzeitantrag während EZ
Hallo,
nein.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017

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Keine Antwort des AG auf Teilzeitantrag während EZ
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