Kamo
Hallo ich habe einen Sohn der 13.07.15 geboren ist und ich habe ein Jahr Elternteil für ihn beantragt. Nun arbeite ich seit Juli 2016 wieder für 30 Stunden die Woche. Wir planen das zweite Kind möchte aber natürlich auch Elterngeld und Mutterschutz Geld Anspruch haben. Wann müsste ich denn oder dürfte ich schwanger werden um Anspruch zu haben. Und kann ich während der Elternteil des zweiten Kindes in ein anderes Bundesland ziehen würde ich da mein Elterngeld weiter von der Elterngeld Stelle bekommen ?
Hallo, 1. Das EG bemisst sich nach der TZ-Stelle 2. Der Umzug ist unproblematisch Liebe Grüße NB
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