Kann der Ag mich kündigen wenn ich nach der Elternzeit wieder Schwanger bin?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann der Ag mich kündigen wenn ich nach der Elternzeit wieder Schwanger bin?

Hallo, ich habe folgende Frage... Meine Eltern Zeit endet im Oktober wir planen allerdings ein weiteres Kind. Ich habe Anspruch auf meine alte Vollzeit Stelle die ich aber nicht machen kann und will wegen der Arbeitszeit bis 20 Uhr. Eine Teilzeitbeschäftigung würde ich wohl annehmen das möchte der AG aber nicht. Kann er mir kündigen obwohl ich schwanger bin? Muss er mir eine Teilzeitbeschäftigung anbieten? Womit muss ich rechnen? Gruß und Dankeschön

von Liliwi am 05.05.2017, 13:21



Antwort auf: Kann der Ag mich kündigen wenn ich nach der Elternzeit wieder Schwanger bin?

Hallo, nein, aber zwischen dem Ende der EZ und dem beginn des neuen Mutterschutzes müssen Sie arbeiten (wenn die EZ nicht mehr zu verlängern ist). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017



Antwort auf: Kann der Ag mich kündigen wenn ich nach der Elternzeit wieder Schwanger bin?

Nein, er kann nicht kündigen. Wenn Du den alten Job nicht mehr möchtest, dann musst Du kündigen. Selbst wenn er Teilzeit zustimmt kann er Dich bis 20 Uhr einteilen.

von Sternenschnuppe am 05.05.2017, 13:53



Antwort auf: Kann der Ag mich kündigen wenn ich nach der Elternzeit wieder Schwanger bin?

Warum sollte er dir kündigen. DU kannst doch deinen Vertrag nicht erfüllen und begehst damit dann Vertragsbruch - überspitzt formuliert. Er muss dir nach der EZ nur das anbieten was Deinem VZ-Vertrag entspricht. In dem Fall das er mehr als 15 Mitarbeiten hat auch TZ - aber auch dann sind die selben Bedingungen sprich Arbeitszeiten maßgeblich welche im Vertrag steht. Und wenn da steht, es wird bis 20.00 Uhr gearbeitet, dann kann der AG dich in VZ wie in TZ bis 20.00 Uhr auch einsetzen. kannst oder willst Du das nicht, musst du eben kündigen und dir eine geeignetere Stelle suchen. Und bekommst dann evtl auch eine Sperre beim Arbeitsamt bezüglich ALG1 - also frühzeitig mit denen sich in Verbindung setzen und eine Lösung finden. Schwangerschaft ist im übrigen egal. Falls Du schwanger bist, aber nicht VZ arbeiten willst oder kannst, dann kann er dir in dem Falle das du die Arbeit verweigerst - sprich du erscheinst nicht zur abgemachten Arbeit - ebenso kündigen. Auch schwanger. Und im schlechtesten Fall bist Du dann sogar Schadensersatzpflichtig - wobei das selten umgesetzt wird.

Mitglied inaktiv - 05.05.2017, 15:41



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