terrorgirl007
Guten Tag Frau Bader, Folgende Situation: 1. Kind 5.11.2018 geboren 2. Kind 21.03.2020 geboren 3. Kind 15.03.2023 geboren Ich habe im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet. Folglich ist es möglich Kalenderjahr für die Berechnung auszuklammern. Das Jahr 2022 möchten ich ausklammern, da ich wg Schwangerschaftsbedingter Erkrankung nicht in der Festanstellung tätig war. Elterngeldsrelle verweigert dies, weil: Keine AU mit entsprechenden ICD Schlüssel. ABER: ich habe eine dauerhafte AU wegen eines komplizierten Bruchs im Ellbogen, der aufgrund der Schwangerschaft nicht operiert werden konnte. Schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist in der ärztlichen Stellungnahme dokumentiert für die Haushaltshilfe die mir 6 Std täglich bewilligt worden ist. Dauerhaft. Die komplette Schwangerschaft.. Elterngeld stelle weigert sich, da notwendigerweise eine AU mit entsprechenden ICD Schlüssel notwendig ist und ich die nicht habe. Besteht in geringer Weise die Möglichkeit es einzuklagen? Ich habe, wenn ich dieses Jahr ausklammere den Anspruch auf den höchstsatz. So bekomme ich nur den basissatz. Nur weil ich zum Frauenarzt letztes Jahr meinte "ich bin eh schon krank geschrieben". Das kann es doch wohl unterm Strich nicht sein oder? Freundliche Grüße A. Winter
Hallo, Sie brauchen möglichst aussagekräftige Atteste, aus denen sich der Kausalzusammenhang ergibt. Das eben eine OP aus Gründen der SchwS nicht möglich war. Liebe Grüße NB
Dojii
Ich halte die Entscheidung der Kolleg/Innen für falsch. Du wolltest hier definitiv Widerspruch einreichen und u.a. hiermit argumentieren: Die Richtlinien zum Elterngeldgesetz besagen eindeutig, dass die Voraussetzungen auch dann erfüllt sind, wenn durch die Schwangerschaft eine bereits bestehende Vorerkrankung verschlimmert wird. Das ist in einem Fall gegeben. Zitat: "Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die berechtigte Person wegen einer Erkrankung oder Verschlimmerung einer Vorerkrankung, die maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführen ist (ärztliches Attest erforderlich), ein geringeres Einkommen hat." Es könnte aber sein, dass du dafür einen eindeutigeren Nachweis als die Stellungnahme zur Haushaltshilfe deiner Ärztin einreichen musst. Ggf. musst du sie bitten, ein spezifisches Attest auszustellen, aus dem klar hervorgeht, dass die OP nicht stattfinden konnte, da du schwanger wurdest und sich dadurch deine Krankschreibung unweigerlich verlängert hat. ich weiß jetzt nicht, wie explizit die alte Stellungnahme auf diesen Punkt eingeht.
terrorgirl007
Vielen Dank. Ich habe entsprechende Unterlagen und bereits Kontakt mit einem Anwalt. Lg
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