Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Mein Kind erhält im Sportunterricht die Noten "5" und "6" obwohl sie sich aktiv am Sportunterricht beteiligt hat. z. B. Ball werfen und fangen an die Wand / 5 Durchgänge, mein Kind hat den Ball geworfen aber leider nicht aufgefangen und darauf die Note "6" erhalten. Ist dies rechtens? Laut Notenübersicht hätte mein Kind auf dem Halbjahreszeugnis eine 4,0 erzielt, nur weil wir auf dem Schulamt diesbezüglich waren änderte die Lehrerin die Noten so ab das sie nun die Note "3" erhalten hat, kann man das als Lehrer so umändern?

von Julienne2207 am 16.02.2014, 11:01



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Hallo, meine Güte, so kann man einem Kind auch den Sport verekeln. Und das ist der 2. Klasse. Ich verstehe so manche Lehrer nicht. Ich würde mal ein Gespräch mit Lehrer u Schulleitung vornehmen. Für mich ist "6" nicht teilgenommen. Ich würde der Frau so die Hölle heiß machen. Lesen Sie auch mal (exemplarisch) hier:http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/unterrichtsentwicklung/Leistungsermittlung_und_Leistungsbewertung/pdf/Handreichung_Leistunsbewertung_Schulsport14_01_2004.pdf Liebe Grüße NB (die auch unsportlich ist)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2014



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Ahmm, 5 oder gar 6 gibt es IMO nur dann, wenn ein Kind wirklich nicht am Unterricht sich beteiligt. Und naja, selbst eine 4 auf Halbjahreszeugnis in Sport ist, sagen wir mal so, eher etwas was ein Kind nach meiner Erfahrung bekommt das sich nicht wirklich beteiligt, der Unterricht stört oder gar nicht erst (unentschuldigt) anwesend ist. Kann mir echt nicht vorstellen das ein Lehrer bei einem solchen fall wie oben geschildert, direkt so schlechte Noten gibt. Zudem muß dann ja wohl ein großer Teil der Klasse so schlecht in dem fach abschneiden. Warst Du den dabei, oder ist dir das nur so erzählt worden. Nichts für ungut, aber jeder sieht ein Geschehniss halt aus verschiedenen Blickwinkeln. Heißt, das was einem erzählt wird, muß nicht einafalsch oder gar gelogen sein, nur eben "anders" als andere es gesehen/wahrgenommen haben.

Mitglied inaktiv - 16.02.2014, 11:48



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Hallo, danke für deine Meinung. Ich war nicht dabei aber ich habe eine Notenübersicht von der Sportlehrerin angefordert und da stehen z.B. die Note "5" im Korbwurf und die Note "6" im Ball werfen und fangen an die Wand, die Lehrerin hat in dieser Notenübersicht alles aufgegliedert und aus diesen Noten sollte sich die Halbjahresnote ergeben und das wäre eine "4" diese hat sie aber nun umgeändert und sich eine andere Note ausgedacht die keiner nachvollziehen kann. Diese Bewertung macht sie bei allen Kindern so das das Fach Sport in dieser Schule für die Kinder zu "Horror" geworden ist, letztens mußten sie 18 Rumpfbeugen machen auf Note, wurde vorher nie geübt. Jede Woche gab es irgendwelche Noten und wenn man was gesagt hat war die Antwort dies wäre in Sport so eine harte Leistungsbewertung und das Schulamt meint dazu das dies an allen Schulen so wäre.

von Julienne2207 am 16.02.2014, 12:42



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Hast du bereits mit der Schulleitung darüber gesprochen? So wie du das schilderst, scheint die Sportlehrerin ein wenig schwierig zu sein. Solange die Sportnote weder die Versetzung noch den Übertritt an die weiterführende Schule gefährdet, würde ich mir das allerdings am Poppes vorbei ziehen lassen und das auch dem Kind vermitteln. Ich kann mich übrigens in deine Situation rein denken, weil meine Tochter ihre Sportlehrerin wegen öffentlicher Demütigungen verabscheut. Ich arbeite noch mit ihr daran, wie sie damit umgeht.

von Pamo am 16.02.2014, 12:46



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Hallo, danke für deine Meinung. Die Schulleiterin ist die Sportlehrerin also hat wenig Sinn mit ihr darüber zu sprechen. Mein Kind leidet nun schon an Bauchschmerzen und da ist es schwierig ihr zur vermitteln das es ihr egal sein soll.

von Julienne2207 am 16.02.2014, 12:55



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

oweia, fast ist es ja lustig Dann würde ich mich wieder mit dem Schulamt in Verbindung setzen. Die sind der Schulleitung übergeordnet. hm, was die Bauchschmerzen betrifft: Vielleicht versucht ihr für das Kind einen humorvollen Ansatz und regt sie an, sich aktiv um möglichst miese Sportnoten zu bemühen, also beim Weitsprung ganz eifrig und aufmerksam zu sein und so kurz wie möglich zu springen. Beim Werfen den Ball sorgfältig und lächelnd in die total falsche Richtung werfen. Dann kriegt sie wieder ein bisschen Spaß rein und die Note hat sich wenigstens gelohnt.

von Pamo am 16.02.2014, 14:48



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Hallo, danke für Ihre Antwort und Ihren Tipp wo wir uns informieren können. Leider brauchen wir mit der Schulleitung nicht sprechen da diese die Sportlehrerin ist und sogar auf dem Schulamt haben wir keine Antworten erhalten. Finde es schlimm da mein Kind mit sehr viel Freude Sport gemacht hat und nun ist es für sie nur noch eine "Horrorfach". VG

von Julienne2207 am 17.02.2014, 11:28



Antwort auf: Ist die Benotung "5" u. "6" in der 2. Klasse im Sportunterricht rechtens?

Wenn das Schulamt nicht helfen mag (und das ist nicht ungewöhnlich, manchmal stehen sich Schulleiter und Schulamt sehr, äh, nah), dann gehst du zur dem Schulamt übergeordneten Stelle. Die Hierarchie geht so: - Schulleiter - untere Aufsichtsbehörde (Schulamt bzw. Schulrat) - obere Schulaufsichtsbehörde (Regierungspräsident) - Kultusministerium Natürlich musst du immer nachweisbar und schriftlich kommunizieren. Wenn du also nur beim Schulamt angerufen hast und eine Nachricht hinterlassen, dann schreib nochmal ein Brieflein mit Einlieferungsbeleg bevor du dich an die obere Schulaufsichtsbehörde wendest.

von Pamo am 17.02.2014, 12:39



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