Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gestaltung der Elternzeit für Schulkind in der 1. Klasse

Frage: Gestaltung der Elternzeit für Schulkind in der 1. Klasse

Klaxxon

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Hallo, ich hatte bislang keine Elternzeit für die Betreuung unseres Sohnes genommen. Mittlerweile besucht er die Schule und ich möchte gerne Elternzeit nehmen, um ihn im 1. und 2. Schuljahr besser begleiten zu können. Er ist nach 2015 und vor 2021 geboren. Daher gehe ich davon aus, dass ich im Umfang von 30 Stunden wöchentlich in Elternteilzeit gehen kann (sofern für den AG keine wichtigen Gründe dagegen sprechen). Allerdings bin ich mir bei der Ausgestaltung unsicher. Hätte man auch auf folgende Aufteilung einen Anspruch? - 2 Monate EZ Teilzeit 30 Std. - 2 Monate EZ Freistellung - 4 Monate EZ Teilzeit 30 Std. Soweit ich weiß, dürfen 2 "Änderungen" der Arbeitszeit während der EZ dem Arbeitgeber zugemutet werden, also sind insgesamt 3 unterschiedliche Arbeitszeiten möglich. Die Aufteilung oben passt aus meiner Sicht dazu. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die Phasen als einzelne Abschnitte gewertet werden können und bspw. der AG den letzten und somit dritten Abschnitt ablehnen könnte. Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, es handelt sich hierbei um zwei gesondert zu beantragende Abschnitte von Tz in EZ, die der Zustimmung des AG bedürfen. Liebe Grüße NB.


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