Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gestaltung der Elternzeit für Schulkind in der 1. Klasse

Frage: Gestaltung der Elternzeit für Schulkind in der 1. Klasse

Klaxxon

Beitrag melden

Hallo, ich hatte bislang keine Elternzeit für die Betreuung unseres Sohnes genommen. Mittlerweile besucht er die Schule und ich möchte gerne Elternzeit nehmen, um ihn im 1. und 2. Schuljahr besser begleiten zu können. Er ist nach 2015 und vor 2021 geboren. Daher gehe ich davon aus, dass ich im Umfang von 30 Stunden wöchentlich in Elternteilzeit gehen kann (sofern für den AG keine wichtigen Gründe dagegen sprechen). Allerdings bin ich mir bei der Ausgestaltung unsicher. Hätte man auch auf folgende Aufteilung einen Anspruch? - 2 Monate EZ Teilzeit 30 Std. - 2 Monate EZ Freistellung - 4 Monate EZ Teilzeit 30 Std. Soweit ich weiß, dürfen 2 "Änderungen" der Arbeitszeit während der EZ dem Arbeitgeber zugemutet werden, also sind insgesamt 3 unterschiedliche Arbeitszeiten möglich. Die Aufteilung oben passt aus meiner Sicht dazu. Allerdings bin ich mir unsicher, ob die Phasen als einzelne Abschnitte gewertet werden können und bspw. der AG den letzten und somit dritten Abschnitt ablehnen könnte. Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, es handelt sich hierbei um zwei gesondert zu beantragende Abschnitte von Tz in EZ, die der Zustimmung des AG bedürfen. Liebe Grüße NB.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich sollte eigentlich zum 01.02. wieder zum Arbeiten anfangen. Am 31.01. endet meine Elternzeit.  Nun bin ich wieder schwanger und habe ein Beschäftigungsvervot von meiner FA erhalten.  Meine Frage ist jetzt, kann ich die BV jetzt schon abgeben und meinen Chef informieren oder sollte ich das lieber ab dem 01.02. abgeben.  Hab irgendwie ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...

Hallo Frau Bader,  ich versuche es sogut wie möglich verständlich zu formulieren. Also: 1. Kind würde im April 2025 geboren EZ auf zwei Jahre sowieso Elterngeld + 22 Monate. Was bedeutet das Eltern Geld ist bis Februar noch da. Die elternzeit endet dann im April 2027.  wir planen ein zweites Kind wann müsste ich schwanger werden um wieder BV zu ...

Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!