Ist der tarifliche Sonderurlaub zur Geburt hinfällig durch Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist der tarifliche Sonderurlaub zur Geburt hinfällig durch Elternzeit

Mein Mann hat tariflich 2 Tage Sonderurlaub zur Geburt. Er hat den ersten Lebensmonat Elternzeit genommen, um mich zu unterstützen. Nun sagt sein Arbeitgeber, dass er den Sonderurlaub nicht bekommt, da er ja durch die Elternzeit sowie so frei hatte. Ist das rechtlich so korrekt oder steht meinem Mann der Sonderurlaub zu? Damit das ganze noch komplizierter ist, ist unsere kleine Maus auch noch an einem Feiertag geboren. Hat das noch einen Einfluss? Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Luisa

von Luisa261016 am 23.11.2016, 17:46



Antwort auf: Ist der tarifliche Sonderurlaub zur Geburt hinfällig durch Elternzeit

Hallo, wenn die Geburt in die EZ fällt, sehe ich es wie der Ag. Grundlage der Regelung ist, dass es dem Vater nicht zugemutet werden kann, während der Geburt zu arbeiten, § 616 BGB. Aber ich würde mal schauen,was genau im TV steht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2016



Antwort auf: Ist der tarifliche Sonderurlaub zur Geburt hinfällig durch Elternzeit

Sonderurlaub braucht nur der, der sonst arbeiten müsste. Musste er nicht, also benötigt er ihn auch nicht.

von Sternenschnuppe am 23.11.2016, 18:27



Antwort auf: Ist der tarifliche Sonderurlaub zur Geburt hinfällig durch Elternzeit

Wie will er denn Urlaub nehmen, wenn er wegen EZ eh freigestellt ist? Sollte er TZ in EZ arbeiten kann er die Tage darüber den TZ Urlaub sicherlich bekommen aber wenn er 100% Zuhause ist, wie will er Urlaub nehmen? Das sind ja keine Tage, die er irgendwann mal Urlaub machen kann, sondern Tage, die direkt zur Geburt eingesetzt werden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.11.2016, 12:27



Antwort auf: Ist der tarifliche Sonderurlaub zur Geburt hinfällig durch Elternzeit

Falsch! Natürlich hat man trotzdem Recht auf Sonderurlaub! Urt. v. 28.04.2011, Az.: 6 Sa 91/11 Ein tariflicher Sonderurlaub "bei Niederkunft der Ehefrau" muss nicht am Tag der Geburt des Kindes genommen werden, sondern kann anlassbezogen auch zu einem späteren Zeitpunkt beansprucht werden

von hausrocker am 02.12.2018, 22:56



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