Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und zwar noch bis August 2013. Nun benötige ich für die Bank eine Arbeitgeberbestätigung über den Wiedereinstieg nach Beendigung der Elternzeit, Welche Angaben muss so eine Bescheinigung enthalten?
Danke vorab für Ihre Hilfe
von
sw79
am 20.10.2012, 13:56
Antwort auf:
Inhalt Arbeitgeberbestätigung über Wiedereinstieg nach Beendigung der Elternzeit
Hallo,
dass Sie einen noch bestehenden Arbeitsvertrag haben, der nach der Elternzeit wieder auflegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2012
Antwort auf:
Inhalt Arbeitgeberbestätigung über Wiedereinstieg nach Beendigung der Elternzeit
Für die Bank ?
Also für den Kindergarten damals reichte der ganz normale Arbeitsvertrag, der ist ja noch aktiv.
Selbst wenn die bescheinigen dass Du dann wieder anfängst, so können Du oder auch sie am ersten Tag nach EZ kündigen, und dann ?
Ansonsten : Hiermit bescheinigen wir, Firma XY, dass unsere Mitarbeiterin XY ab xx.xx.yyyy nach Beendigung ihrer Elternzeit wieder bei uns beschäftigt ist.
von
Sternenschnuppe
am 20.10.2012, 14:32
Antwort auf:
Inhalt Arbeitgeberbestätigung über Wiedereinstieg nach Beendigung der Elternzeit
Ja für die Bank. Wir wollen ein Haus bauen und dafür müssen wir entsprechende Hypotheken aufnehmen und dafür fordert die Bank so eine Bescheinigung.
von
sw79
am 21.10.2012, 20:25