In Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung erneut schwanger und BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung erneut schwanger und BV

Hallo Frau Bader, es wird nun ein wenig kompliziert und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich MuSchG und EEG sowie AAG nicht schlauer geworden bin. Ich bin noch bis zum 16.12.12 in Elternzeit und arbeite seit dem 01.05. für 10 Stunden in Teilzeit während der Elternzeit. Ab dem 17.12.12 würde ich wieder in Vollzeit anfangen zu arbeiten. Meine FÄ will mir nun bei der nächsten Untersuchung ein BV geben, da ich erneut schwanger bin. Wie viel Geld erhalte ich dann? 1. Erhalte ich bis zum 16.12.2012 beim Beschäftigungsverbot das Geld von den 10 Stunden? 2. Wie viel Geld erhalte ich dann ab dem 17.12.2012, wenn ich wieder Vollzeit arbeiten würde und das BV für 40 Stunden habe? Wie wird das berechnet? Bitte um Hilfe. Danke Loona

von Loona82 am 28.11.2012, 21:42



Antwort auf: In Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung erneut schwanger und BV

Hallo, Sie bekommen soviel wie Sie ohne BV erhalten würden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2012



Antwort auf: In Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung erneut schwanger und BV

So wie Du bezahlt werden würdest. Ist genau so wie Du schreibst, bis zum 16. den Teilzeitlohn, ab dem 17. den Vollzeitlohn. Der AG bekommt es dementsprechend auch von der Kasse wieder. Alles Gute für die Schwangerschaft !

von Sternenschnuppe am 28.11.2012, 21:56



Antwort auf: In Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung erneut schwanger und BV

Wo steht das denn so geschrieben? Im MuSchG steht ja nur die Klausel, die letzten 3 Gehälter bzw. 13 Wochen vor der SS. Es steht ja nirgends etwas zu dem Fall noch in Elternzeit und während dieser in Teilzeit beschäftigt und erneut schwanger. Hast du eine Quelle?

von Loona82 am 29.11.2012, 08:33



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