Hallo! Ich habe eine Frage zur Höhe vom Elterngeld. Meine Tochter ist am 27 Februar 2017 zur Welt gekommen und nun bin ich wieder schwanger (Geburtstermin Mitte Mai 2018). Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt wobei ich das Elterngeld im ersten Jahr beziehe. Ich habe noch keinen genauen Geburtstermin für Kind Nummer 2, aber gehen wir davon aus, dass der Termin der 15.5.2018 ist. Dann wäre Beginn des Mutterschutzes der 3.4.2018. Jetzt habe ich mehrere Fragen: 1. Wie berechnet sich mein Elterngeld? 2. Gibt es eine Möglichkeit wieder volles Elterngeld zu bekommen? 3. Soweit ich weiß, könnte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen - da ist das Maximum an Stunden 30 Stunden oder? Muss mich der Arbeitgeber zurücknehmen? 4. Kann ich meine beantragte Elternzeit unterbrechen, neue Elternzeit für Kind 2 beantragen und danach die von Kind 1 wieder weiterführen? 5. Wenn ich mich dazu entscheide zwischen den Kindern nicht arbeiten zu gehen (was sehr realistisch ist, da wir keinen Krippenplatz und keine Großeltern vor Ort haben), wieviel Geld bekomme ich dann im Mutterschutz? Ich habe in einem Forum folgendes gelesen:" Es bietet sich aber an die Elternzeit des ersten Kind genau zum Beginn des Mutterschutzes des nächsten Kindes zu beenden (darf man genau aus diesem Grund) denn dann bekommst du wieder den vollen Zuschuss Mutterschaftsgeld in Höhe deines normalen Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber. Allerdings kannst du auch darauf verzichten und bleibst in Elternzeit und bekommst nur das Mutterschaftsgeld (13€ pro Tag) von der Krankenkasse." Stimmt das??? Kann ich tatsächlich so wieder Geld vom AG bekommen? Sorry, ich weiß es sind jetzt viele Fragen- bin aber gerade etwas planlos. Bin über jeden Ratschlag dankbar! DANKE :-)
von baby83 am 10.09.2017, 16:26