Höhe Anspruch von Elterngeld bei 2. Kind 18 Monate nach 1.Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe Anspruch von Elterngeld bei 2. Kind 18 Monate nach 1.Kind

Hallo Frau Bader, Ich finde meine Antwort leider nicht in den bereits gestellten Fragen. Daher formuliere ich sie neu. Ich habe im Juni 15 einen Sohn gebohren. Und bin, aufgrund der aktuellen Kindergarten Situation für 14 Monate in Elternzeit. Danach wurde vereinbart, das ich wieder voll arbeite. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte vorraussichtlich Ende November 16 mein 2. Kind. Wie hoch ist da beim 2. Kind mein Anspruch auf Elterngeld? Sollte ich lieber schon im Juni wieder anfangen zu arbeiten? Wäre mein Anspruch dann Höher? Was würde passieren wenn meine Ärztin mich vorher ins Beschäftigungsverbot steckt, macht das ein Unterschied? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank SG

von SylGab am 05.04.2016, 00:08



Antwort auf: Höhe Anspruch von Elterngeld bei 2. Kind 18 Monate nach 1.Kind

Hallo, Sie gehen ganz normal wieder arbeiten und bekommen entsprechend das MG - und zuvor den Lohn, auch bei einem BV. Das EG sieht dann gut aus. Es zählen nämlcih die letzten 12 Mo., ohne Monate mit EG o MG. Bis auf die zwei Monate zählen also nur Monate, in denen Sie verdient haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.04.2016



Antwort auf: Höhe Anspruch von Elterngeld bei 2. Kind 18 Monate nach 1.Kind

Ab Juli würde jeder Monat mit 0€ in die neue Berechnung gehen. Das verringert dann das neue Elterngeld. Wären bei Dir , da der neue Mutterschutz im Oktober beginnt "nur" Juli, August und September. Im Falle eines BV nur der Sptember, Elternzeit beenden um ein BV abzugeben ist verboten. Was Du tun könntest wenn Betreuung vorher da ist : Ab Juli Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Dann hast Du keine Nullrunden dabei, hast Einkommen. Dies würde ich so schnell wie möglich vertraglich ausmachen. Ein eventuelles BV ( warum würdest Du das bekommen ? ) welches danach begründet wird aufgrund der Schwangerschaft würde dann zählen.

von Sternenschnuppe am 05.04.2016, 07:13



Antwort auf: Höhe Anspruch von Elterngeld bei 2. Kind 18 Monate nach 1.Kind

Entschuldigung für die doofe Frage, aber wofür steht die Abkürzung MG? Viele Grüße SG

von SylGab am 07.04.2016, 09:34



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