Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Mein Ex hat ja die Unterlagen für die Unterhaltsberechnung beim Jugendamt eingereicht.Die Sachbearbeiterin kommt aber erst am 24. wieder aus dem Urlaub.Eher wird da nichts berechnet.
Nun rief er mich gerade an, das er Unterlagen zum ausfüllen vom Arbeitsamt bekommen hat.Die sind ebenfalls für die Berechnung des Kindesunterhaltes.
Ich bekomme z.Zt. H4 dazu.
Dort sagte mann ihm, das sie den Kindesunterhalt nach der Düsseld.Tabelle ausrechnen,das JA nur nach dem Unterhaltsvorschuss.
Hä? Was muß er denn nun zahlen?welcher Bescheid ist bindend? Was wenn das JA sagt, er braucht nicht zahlen und das Amt sagt er muss zahlen?
Sein Einkommen beträgt ca.1000 Euro im Monat.
von
T@b@lug@
am 10.11.2014, 15:25
Antwort auf:
Hä? Was hat das Jobcenter mit Unterhalt zu tun?
Hallo,
beim JA bekommen Sie nur für den Fall. dass er keinen/ wenig Unterhalt zahlt, einen Pauschalbetrag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2014
Antwort auf:
Hä? Was hat das Jobcenter mit Unterhalt zu tun?
Es wird immer nach Düseedorfer Tabelle gerechnet.
Und da er auch für Dich zuständig ist, prüft das Amt sein Einkommen bevor der Steuerzahler zahlt.
Völlig normal, das wird er überleben :-)
von
Sternenschnuppe
am 10.11.2014, 19:52
Antwort auf:
Hä? Was hat das Jobcenter mit Unterhalt zu tun?
Wir waren/sind nicht verheiratet.
von
T@b@lug@
am 11.11.2014, 08:13
Antwort auf:
Hä? Was hat das Jobcenter mit Unterhalt zu tun?
Das ist egal.
Zumindest bis das Kind 3 ist ist er auch Dir zu Unterhalt verpflichtet, und das prüfen sie.
Betreuungsunterhalt nennt sich das.
Egal ob verheiratet oder nicht.
von
Sternenschnuppe
am 11.11.2014, 08:22
Antwort auf:
Hä? Was hat das Jobcenter mit Unterhalt zu tun?
Bei 1000,-- im Monat Verdienst wirst du wahrscheinlich gar nichts von ihm bekommen, sondern den Unterhaltsvorschuß vom Amt. Da dein Partner eine eigene Existenzgrenze von 1.100,-- zum Leben zu steht.
von
Jenny Wait
am 12.11.2014, 10:08