Sehr geehrte Frau Bader, könnten Sie mir die verbindliche Gesetzesgrundlage nennen, aufgrund derer Ganz-oder eben Halbtagesplätze in Kindergärten in Rlp vergeben werden ? Eine weitere Frage hierzu wäre, ob es sich bei bei der Missachtung der vorgegeben Kriterien durch Träger oder Leitung um Sozialbetrug (Delikt)handelt, wenn kein Anspruch besteht (aber trotzdem der Platz ganztags vergeben wurde.) Vielen Dank vorab!
von Ratlos in RLP am 21.06.2017, 16:15