Frage:
Guten Tag
in 35. Woche schwanger und habe massive körperliche Beschwerden weswegen mir meine Frauenärztin auch eine Familienpflege verordnet hat. Bis jetzt habe ich aber nur Absagen bekommen und bin zuhause auch schon ein paar Mal weggesackt. Dazu kommt das ich auch enormen psychischen Stress habe und ich alleinerziehend mit einem 6 jährigen behinderten Kind, 2 1/2 entwicklungsverzögerten Zwillingen und einem 4 jährigen Kind bin. Entbindungstermin ist am 8.4.2017
Nun habe ich am 20.3.2017 einen Gerichtstermin wo mein Erscheinen angeordnet ist. Ich fühle mich aber überhaupt nicht in der Lage den Gerichtstermin wahrzunehmen und habe gelesen das eine normale Krankschreibung nichts ausreicht. Ist das richtig? Was müsste mir mein Arzt ausstellen das ich nicht zum Gerichtstermin muss? Muss man auch während der Wochenbettzeit zum Gerichtstermin oder kann ich mich darauf berufen das ich noch im Wochenbett bin?
Lg April-Tigerchen_2017
von April-Tigerchen_2017 am 26.02.2017, 11:30 Uhr

Antwort auf:
Gerichtstermin verschieben in der Schwangerschaft/ Wochenbettzeit
Hallo,
als was sollen Sie denn dem Gericht erscheinen? Zeuge? Beklagter? Angeklagter?
Bitte stellen Sie die Frage neu mit dieser Zusatzinfo.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2017
Antwort auf:
Gerichtstermin verschieben in der Schwangerschaft/ Wochenbettzeit
Wenn dein ET am 8.4. ist, dann bist du am 20.3. also zum Gerichtstermin noch nicht im Wochenbett, sondern schwanger! Das wäre wesentlich einfacher als nachher mit einem Neugeborenen zum Gericht zu erscheinen.
Es ist zutreffend, dass eine Krankschreibung nicht ausreicht, um den Termin abzusagen.
Was du brauchst, ist ein ärztliches Attest, dass du aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage bist, zum Gerichtstermin zu erscheinen.
Bedenke aber, dass der Termin ja nur aufgeschoben werden kann, und dass du zu späterer Zeit auch nicht unbedingt in besserer Verfassung sein wirst. Ich würde dir raten - bis dahin sind noch 3 Wochen Zeit! - dich an die Caritas Schwangerschaftsberatung zu wenden, denn du brauchst umgehend Hilfe für deine schwierige Situation.
von uriah am 26.02.2017
Antwort:
uriah
Ich habe das durchaus bedacht bin aber körperlich so geschwächt das die Frauenärztin direkt beim Jugendamt nochmal Druck gemacht hat damit die sich um eine Familienpflege kümmern. Sie hat mir für 7 Tage die Woche 8 Stunden täglich eine Haushaltshilfe verordnet da die Situation schon sehr kritisch bei mir war.
Lg April-Tigerchen_2017
von April-Tigerchen_2017 am 01.03.2017

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