Frage: Gehaltskürzung nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, im Oktober endet meine 1 jährige Elternzeit. Ich habe bereits in der SS Teilzeit beantragt. Dies wird wohl kein Problem sein. Allerdings habe ich nächste Woche ein Gespräch mit der Geschäftsführung und der Geschäftsführer deutete darauf hin, dass man mir wahrscheinlich meinen alten Job nicht wieder geben kann, man eine Beschäftigung im Hause für mich sucht aber wahrscheinlich diese nicht so anspruchsvoll sein wird, wie meine bisherige Tätigkeit bei einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Aus diesem Grunde möchte er dann auch mein Gehalt neu verhandelt bzw. weniger zahlen. Soweit ich informiert bin, darf sich doch an meinem Gehalt nichts ändern, oder? Vor meiner EZ war ich 2 Jahre in einer neugegründeten Abteilung beschäftigt in die ich intern auf Wunsch der GF aufgrund meines Fachwissens wechselte. Eine Gehaltserhöhung gab es aber nicht. Die Abteilung wurde allerdings letztes Jahr aufgelöst und es war geplant, dass ich nach der EZ in meine bisherige Abteilung zurückgehe. Der Aufgabenbereich/Tätigkeitsbereich in beiden Abteilungen war gleich. Es wurden nur Bereiche zusammengelegt und später doch wieder getrennt. Wie soll ich mich nächste Woche im Gespräch verhalten? Ich habe bereits signalisiert, dass ich mit einer Gehaltskürzung nicht einverstanden bin. Frage: Unter welchen Voraussetzungen darf der AG mein Gehalt kürzen? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Rat LG

von Lieselotte1972 am 18.06.2014, 12:28



Antwort auf: Gehaltskürzung nach Elternzeit

Hallo, nur, wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen können (weil eben zB der Job notwendig auch am WE ausgeübt werrden muss und Sie das nicht können). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2014



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