Freistellung für alle Arzttermine in der Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellung für alle Arzttermine in der Schwangerschaft?

Hallo Frau Bader, laut MuSchGesetz muss mich mein Arbeitgeber für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen, sofern es mir nicht möglich ist, diese nachmittags wahrzunehmen. Was ist denn mit Untersuchungen außerhalb der Reihe? Ich habe Beschwerden und muß nun zum Ausschluss einer Infektion morgens wegen der Laborzeiten zu einer Untersuchung. Zählt so etwas dazu? Vielen Dank und freundliche Grüße

von wunschkind am 05.10.2012, 09:20



Antwort auf: Freistellung für alle Arzttermine in der Schwangerschaft?

Hallo, diese müssen, wenn möglich, außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: Freistellung für alle Arzttermine in der Schwangerschaft?

hallo ich glaube schon, du bekommst doch vom gyn eine bescheinigung das du dort warst, blutabnahmen werden ja meist nüchtern gemacht und müssen deshalb morgens gemacht werden,wegen einer infektion könnte man natürlich auch mittags blut abnehmen,aber die meisten ärzte legen die entnahmen in die morgenstunden wegen der laborboten,da diese dann extra bestell werden müssen wenn das blut mittags abgeholt werden soll. will dein ag dich nicht freistellen?

von CKEL0410 am 06.10.2012, 07:08



Antwort auf: Freistellung für alle Arzttermine in der Schwangerschaft?

Hallo, wie das zeittechnisch gehandhabt wird, werde ich erst am Montag erfahren, wenn ich die Bescheinigung abgebe. Ich wollte mich vorab schon mal erkundigen, welchen rechtlichen Rahmen ich ausschöpfen kann, falls er mir blöd kommt. Und das könnte durchaus passieren. Obwohl ich so gut wie nie krank bin, hat er wohl Angst, ich könnte mir vielleicht einen schönen Tag machen oder so. Dabei würde ich, wenn möglich, immer alles auf den Nachmittag legen, weil ich keine Lust auf das ganze Tamtam habe.

von wunschkind am 06.10.2012, 17:59



Antwort auf: Freistellung für alle Arzttermine in der Schwangerschaft?

Sie sind ohnehin verpflichtet Arzttermine soweit möglich ausserhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Die Freistellungsverpflichting geht nicht soweit, dass Sie nur weil es bequemer ist Arzttermine in die Arbeitszeit legen könnten. Es soll nur verhindert werden, dass Frau während der SS notwendige Termine nicht wahrnehmen kann, weil sie arbeitet. Wenn Ihr AG den Eindruck bekommt, dass Sie obwohl nicht noetig Termine bewusst in die Arbeitszeit legen hätte ich Verständnis, wenn er nachfragt und nicht glücklich ist.

von Lina_100 am 07.10.2012, 20:16



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