Schönen guten Tag, Ich bin aktuell in der 33 SSW. Ich bin eigentlich noch bis Ende des Jahres in Elternzeit mit meinem ersten Sohn. Ich habe innerhalb der Elternzeit, mit Zustimmung des 1. Arbeitgebers, einen Minijob angekommen. Diesen habe ich jetzt zum 15.9.2016 gekündigt. Ich habe bei meinem 1. Arbeitgeber die Elternzeit für mein erstes Kind vorzeitig beendet und für das zweite Kind erneuten Mutterschutz beantragt. Ich habe die letzte 11 Monate 430 € netto verdienst und den letzten Monat nur 215 €. Ist der Arbeitgeber verpflichtet erneut den Aufschlag zum vorherigen Nettoentgeld zu bezahlen? Bekomme ich den Minimumsatz an Elterngeld oder wird der Minijob mit eingerechnet? Bekommt man einen Gwschwisterbonus? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Lilly28
von lilly28 am 17.09.2016, 09:10