Frage:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Hallo, meine Lage ist leider ziemlich kompliziert, ich kann nicht schlafen und würde mich wirklich sehr über Hilfe freuen. Hier die grobe zusammefassung:
- Festanstellung in kita,
- BeschäftigungsVerbot ab bekanntgabe
der 1.schwangerschaft (zythomegalie)
- Kind 1 geboren 17. Dezember 2014
- Elternzeit beantragt für 2 jahre
- Elterngeld beantragt für 1 Jahr
- Gewünschte Teilzeitarbeit zu Beginn
des 2. Elternzeitjahres(Dez15/Jan16),
brauchen das
Geld leider dringend. Chefin weiß
schon, dass ich wieder Teilzeit
arbeiten möchte und es wird
wahrscheinlich von ihrer seite auch
möglich sein. Verbindlich
ausgemacht wird es jedoch erst die
nächsten Tage, maximal wochen.
- Nun völlig ungeplant 2.
Schwangerschaft, Ca 6. Ssw, Geburt
Ca Juni/ Juli 2016, Schock,
freuen uns aber trotzdem auf das
kind..
Leider weiß ich aber nun nicht, was ich tun muss oder darf, was meine Rechte und Pflichten sind. Fakt ist, das wir jedes Geld das wir kriegen können brauchen.
- Die schwangerschaft verschweigen und die Teilzeitstelle mit Gehalt fix vereinbaren? Wird dies schriftlich geregelt? Antreten könnte ich die Stelle wahrsch wieder nicht wegen mangelndem Schutz vor zythomegalie...aber das Geld würde ich bekommen.
Ich dürfte dann aber erst zum Frauenarzt, wenn die Teilzeitstelle geregelt ist, da er die schwangerschaft schon schriftlich bestätigen würde, während ich sie noch mündlich leugne, und das würde die arbeitGeberin in der SchwangerschaftsBestätigung und dem errechneten GeburtsTermin herauslesen können, verstehe ich das richtig?
- Ehrlich und mit offenen Karten mit der Chefin sprechen und auf ihr entgegenkommen hoffen? Kann sie aber in der Hinsicht sehr schlecht einschätzen.
- Oder besteht Möglichkeit auf arbeitslosengeld, da ich arbeiten will, aber aufGrund des. Beschäftigungsverbots nicht darf?
Oder muss ich mich damit abfinden, dass die Monate zwischen Ende des Elterngeldes und Beginn des neuen MutterSchutzes mit 0 für das neue Elterngeld berechnet werden?
Was soll ich tun, welches ist der richtige weg? Viele dank schon mal a. Frau Bader und alle, die einen Rat für mich haben
von
sleepy
am 25.10.2015, 02:29
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Hallo,
TZ Vertrag unterzeichnen und dann ins BV gehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Wenn ihr das Geld so dringend braucht, hättest mal mit der Schwangerschaft noch ein paar Monate gewartet... !
Ich meine, Fr.Bader hätte mal geantwortet, dass es nicht rechtens ist, die Schwangerschaft zu verschweigen, wenn klar ist, dass du gar nicht arbeiten kannst, weil gleich ein BV ausgestellt wird. Aber vielleicht täusche ich mich.
von
malini
am 25.10.2015, 07:56
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Hast Du den Teilzeitwunsch schriftlich schon mitgeteilt? Oder kannst es nachweisen?
Falls ja, dann bist Du eher aus dem Schneider. Was Du nicht machen dürftest wäre die laufende EZ in dem wissen abzubrechen, das du eh direkt ins BV gehst. Wenn aber von Anfang an klar war, das Du nach einem Jahr in Teilzeit wieder kommst, kann man dir da keine Betrugsabsichten unterstellen.
Und wegen Feststellung der Schwangerschaft. Du musst den Mutterschaftspass nicht vorzeigen. Nur die Schwangerschaftsbescheinigung. Und dort steht nur der voraussichtliche ET drauf, nicht aber wann die Schwangerschaft festgestellt wurde.
Mitglied inaktiv - 25.10.2015, 13:10
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Vielen dank schon für die antworten. Ich habe bei meiner Arbeitgeberin schriftlich 2 Jahre Elternzeit beantragt und auch mit drauf geschrieben, dass ich nach einem Jahr gern wieder Teilzeit arbeiten möchte. Ich habe sogar um schriftliche bestätigung gebeten, aber es kam leider nie was..
von
sleepy
am 25.10.2015, 16:00
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Aber abstreiten können sie das ja fast auch nicht oder?
von
sleepy
am 25.10.2015, 16:01
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Hey
Welche Woche bist Du denn jetzt ?
Da der Teilzeitwunch bereits damals bestand, Du dies nachweisen kannst, ist kein Vorsatz vorhanden !
Du willst ja nicht arbeiten um im BV dann Geld zu kassieren.
Du wolltest eh arbeiten.
Von der Schwangerschaft sagst Du nix.
Du wärest ja schlechter gestellt durch die Schwangerschaft wenn Du nun deswegen ohne Geld da sitzt. Und genau das darf nicht sein.
Vermutlich hast Du auch schon eine Betreuung organisiert, vor Eintritt der Schwangerschaft ? Um arbeiten zu können ?
Bitte um den schriftlichen Zusatzvertrag für die Teilzeit in Elternzeit, damit Du planen kannst. Zeitlich musst Du den nun bekommen können.
Danach entscheidet der FA ob ein BV notwendig ist oder nicht.
Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ist ja eindeutig damals formuliert worden.
Vielleicht ist ja auch kein BV notwendig, Du bist ja kein Arzt, also gehst Du natürlich davon aus arbeiten zu können ;-)
von
Sternenschnuppe
am 26.10.2015, 08:46
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Ich bin denke ich ca 6. Woche. Ich würde mir echt wünschen, dass ich kein bv kriege und arbeiten kann. Wenn ich dann kurze Zeit nach unterschreiben des Vertrages sage, dass ich schwanger bin, kann mir nichts passieren? Hab heut schon mit 1000 beratungsstellen telefoniert aber niemand kann mir was sagen..
von
sleepy
am 26.10.2015, 10:45
Antwort auf:
erneute schwangerschaft in E.Z. vor eindeutiger Regelung der Teilzeitarbeit
Ich schätze ich bin in der Ca. 6. Ssw. Die Betreuung meines 1. Kindeswäre geregelt. Ich hoffe sehr dass ich dann diesmal kein bv kriege und arbeiten kann. Soll ich das vielleicht im voraus vom Arzt testen lassen? Es fällt mir so schwer meine Chefin anzulügen und ich hab schon richtig Angst davor.ist das überhaupt glaubhaft, dass man's bis zur 12./13. Woche nicht gemerkt hat? Aber du hast schon recht, die Monate bis zum muSchu kein Geld zu haben wäre auch sehr blöd..
von
sleepy
am 26.10.2015, 11:28