Frage: Erneute Schwangerschaft mitteilen

Hallo Frau Bader, vielen Dank nochmal für Ihre Antwort. Ich hätte noch ein paar fragen. Mit Einverständnis des Arbeitgebers wurde meine Elternzeit von Kind 1 von 3 Jahren auf 2 Jahren abgekürzt. Das wurde ausgemacht schon bevor ich festgestellt habe das ich von Kind 2 schwanger bin. Deshalb endet Elternzeit von Kind 1 am 05.11.2019 und werde ab 06.11.2019 wieder Teilzeit eingegliedert. Der voraussichtliche ET von Kind 2 ist am 14.02.2020 und anfang des Mutterschutzes am 03.01.2020. Wann muss ich mein Arbeitgeber mitteilen das ich erneut Schwanger bin und das ich nur 2 Monate arbeiten werde bis zum Mutterschutz? Habe ich für die zwei Monate in dem ich Arbeiten werde, bis zum Mutterschutz, auch Urlaubstage zu Verfügung? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

von mary895 am 18.06.2019, 12:16



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft mitteilen

Hallo, laut Gesetz zeitnah, damit er planen kann. Es gibt aber keine Strafe, wenn man es nicht tut. Urlaubsanspruch bekommen Sie für jeden Monat, den Sie nicht komplett in EZ sind. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2019



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