Sehr geehrte Frau Bader! Z. Zt. bin ich bis Anfang Juni im 2. Jahr Elternzeit mit Kind 1, habe dem Arbeitgeber das 3. Jahr Verlängerung schriftl. mitgeteilt,aber leider die 7-Wochenfrist nicht eingehalten. Bisher kam keinerlei Feedback vom AG.Bin nun erneut schwanger mit ET Dez. 2016, der AG weiß es noch nicht. 1) Ist die Nichtreaktion des AG automatisch eine Zusage zum 3. Jahr? 2) Wann muß ich dem AG die neue SS mitteilen? (Ist ein neuer Chef, den ich nicht kenne und der in der 1. SS den Betrieb aus Insolvenz übernahm.) 3) Bekomme ich für Kind 2 dann wieder Mutterschafts- und Elterngeld wie bei Kind 1? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Anka
von Anka12 am 01.06.2016, 03:30