Frage: Elternzeit wie lange möglich?

Hallo, es ist meine 1. Schwangerschaft und ich habe so viele Fragen. Wie ist das mit der Elternzeit? Also mein Mann möchte 4 Monate nehmen und ich dann die restlichen 8 Monate. Wir arbeiten beide. Ich würde nach den 8 Monaten gerne noch 1 Jahr nehmen (bis das Kind 2 Jahre alt ist). Am liebsten würde ich das Kind erst ab 3 Jahren in die Kita geben. Mir ist klar, dass wir nur 1 Jahr vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wie ist das aber mit dem "Freihalten meines Jobs" während dieser Zeit? Wie lange habe ich darauf Anspruch, dass mein Chef mir die Stelle frei hält?

von Daisy99 am 22.01.2017, 21:32



Antwort auf: Elternzeit wie lange möglich?

Hallo, am besten lesen Sie erst einmal allgemein, was Sie betrifft und stellen dann die Fragen, die noch bleiben. http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2017



Antwort auf: Elternzeit wie lange möglich?

Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen, hier muss die Stelle freigehalten werden. Elterngeld könnt ihr beide nehmen. Wenn dein Mann 4 Lebensmonate voll nehmen will, bleiben dir 8 Elterngeldmonate. Der Rest bis zum 3. Geburtstag ist dann unbezahlt.

von malini am 22.01.2017, 21:35



Antwort auf: Elternzeit wie lange möglich?

EG zahlt nicht der Ag, von dem kommt nur das Mutterschutzgeld abzüglich des Zuschlages der KK.

von sternenfee75 am 22.01.2017, 21:50



Antwort auf: Elternzeit wie lange möglich?

Elternzeit bedeutete eben die Freihaltung deines Jobs. Der AG verpflichtet sich solange wie Du in EZ bist, den bestehenden Vertrag zu sichern. Deshalb darf auch jedes Elternteil für sich bis zu 3 Jahre EZ nehmen bzw genauer gesagt bis zum Vortag des 3ten Geburtstages. Der 3te Geburtstag ist dann spätestens der erste Arbeitstag. Solange Du in EZ bist, ruht dann der Vertrag. Was auch bedeutete, Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - wenn du willst/musst - bei deinem eigentlichen AG aber auch mit dessen Zustimmung woanders. Es geht auch das man sagt, ich nehme die ersten 2 Jahre sofort ab Geburt, bleibe in diesen zB ein Jahr daheim und arbeite im zweiten dann Teilzeit innerhalb der EZ. Und das dritte sichere ich mir für später. Dann kann man das 3te entweder auch ohne Zustimmung des AG an die ersten 2 Jahre nehmen oder das 3te erst später zur Einschulung des Kindes. Falls ihr also plant bald Kind Nr2 zu bekommen, würde ich erst einmal 2 Jahre melden und gleichzeitig mir das 3te für später absichern. Elterngeld dagegen ist die STAATLICHE Unterstützung, nicht der AG zahlt das also. Elterngeld steht euch beiden gemeinsam bei voller Auszahlung bis zu 14 Monate zu. Wobei diese zeit bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden muss. Dabei gilt, die ersten beiden Monate werden IMMER der Mutter zugesprochen, da diese wegen Mutterschutz nicht arbeiten darf. Damit auch der Vater Anspruch auf Elterngeld hat muss dieser mindestens 2 volle LEBENSMONATE nehmen - nicht Kalendermonate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate. Da ihr euch beide die 14 Monate teilen müsst, heißt das, für dich zählen dann 2 Monate Mutterschutz, plus 8 Monate Elterngeld und für den Vater 4 Monate. jeder bekommt dabei ca. 67% seines Netto-Einkommens (vom bereinigtem) als Elterngeld. Mein Rat zudem an Dich, schau wegen der KiTa-Anmeldung so das Du auch SICHER einen Platz zum 3ten Geburtstag hast. Notfalls würde ich das Kind echt schon mit 2 Jahren in die Betreuung geben und dann eben nur wenige Stunden am Tag. Den, erstens nehmen viele Einrichtungen nur im August/September neue Kinder an - blöde wenn Kind aber im März Geburtstag hat, zum weiteren muss du die Eingewöhnung mit einrechnen. Das kann auch schon mal 3-6 Wochen dauern. Zum anderen werden die Kinder oft im ersten Jahr krank - blöde wenn man dann nach der Elternzeit frisch wieder da ist und dauernd Kinderkrank machen muss. Zumal man dann keinen Kündigungsschutz mehr hat.

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 21:52



Antwort auf: Elternzeit wie lange möglich?

Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" vom Familienministerium. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.01.2017, 10:23



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