Meikii
Hallo Frau Bader, unser Kind ist jetzt 10 Monate alt und ich bin erneut schwanger, ET Anfang November. Meine Elternzeit habe ich auf 2 Jahre beantragt, d.h. bis zum 06.05.2017. Mein Elterngeld läuft zum Mai 2016 aus. Besteht durch die erneute Schwangerschaft das Recht, wenn der AG damit einverstanden ist, dass ich meine Elternzeit, zum auslaufen des Elterngeldes, beende und quasi meine unbefristete Vollzeitstelle wieder auflebt? Und ich dann ins Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes gehe. Würde ich dann vollen Lohn bekommen oder kann die Krankenkasse einen Widerspruch einlegen ? Vielen Dank im voraus!
Hallo, Nein, das geht nicht. Liebe Grüße NB
ALF0709
Deine KK würde dich und deinen AG wegen Betruges anzeigen. Die laufende Elternzeit darf nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet werden, nicht um ein Beschäftigungsverbot mit voller Lohnfortzahlung zu bekommen. Das ist Betrug und strafbar. Und ja, die KK merkt das.
Sternenschnuppe
Die Krankenkasse wird dann wegen Erschleichen von Leistungen gegen Dich vorgehen. Du willst nicht arbeiten sondern Dir einen fianziellen Vorteil verschaffen und die sollen das dann finanzieren. Zudem wäre es eine Benachteiligung den Frauen gegenüber die keinen Job mit automatischem BV haben. Zum Tag vor neuem Mutterschutz kannst Du ganz legal die laufende Elternzeit beenden.
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