Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und wieder schwanger

Sunnydriver

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Hallo Zu meiner Situation 8.Februar 2019 ist meine Elternzeit zu Ende. Nun bin ich ganz frisch mit Baby 2 schwanger. Hatte mit meinem Arbeitgeber schon ein gespräch bez. meiner Rückkehr aus der Elternzeit das ich meine alte Stelle wieder zurück haben möchte ! Kann er mir meine Rückkehr verwehren wenn ich jetzt meine Schwangerschaft verkünde ? Könnte ich auch noch warten bis zur 12 Woche das ich es dann bekannt gebe ? Oder bekomme ich dann Probleme ? IWie verfalle ich grad völlig in Panik und hab Angst das ich kein Gehalt für die Zeit meiner Schwangerschaft bekomme. Wie sieht es aus wenn ich sofort ein beschäftigungsverbot bekomme ? Muss ich mir sorgen machen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, kann er nicht. Sie haben Anspruch auf den alten o einen vergleichbaren Arbeitsplatz - auch wenn Sie nur kurz zurückkommen. Liebe Grüße NB


-Talia-

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Er muss dir deine alte Stelle wiedergeben und darf auch nicht nach der Elternzeit kündigen, weil du ja jetzt wieder schwanger bist. Du bist nicht verpflichtet überhaupt von deiner Schwangerschaft was zu sagen, kannst also auch noch warten. Alleine aus Fairnessgründen, würde ich aber nicht warten, bis du es nicht mehr verstecken kannst. Ein Beschäftigungsverbot ist eher unwahrscheinlich - dein AG muss erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen - solltest du trotzdem eins bekommen, bekommst du dein Gehalt normal weiter. Fazit: du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Alles Gute für die Schwangerschaft.


Terkey235

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Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft! Nur keine Panik, deine Stelle oder aber eine andere Stelle mit gleichem Gehalt steht dir zu. Schwanger bist du auch nicht einfach so kündbar. Da müsstest du schon grobe Verstöße wie etwa Diebstahl begehen. Hattet ihr verabredet, dass du in Vollzeit zurückkehrst? Dann gehst du ganz normal wieder zur Arbeit und machst deinen Job bis zum Mutterschutz. Du kannst die Schwangerschaft bekanntgeben, wann du möchtest. Zu lange würde ich aber nicht warten, damit man eine Elternzeitvertretung für dich finden kann. Solltest du ein Beschäftigungsverbot bekommen, erhältst du das Geld, das du auch ohne BV bekommen würdest. Die Regelung hat sich insofern geändert, dass BVs unwahrscheinlich geworden sind. Dir wird eine Ersatztätigkeit zugewiesen, die du für die Dauer der Schwangerschaft ausübst. Das kann ein ganz anderes Feld sein. Nach der zweiten Elternzeit steht dir natürlich dein normaler Job wieder zu. Es geht nur darum, dich in der Schwangerschaft zu schützen. Du darfst keiner Gefahr ausgesetzt sein. Dazu wird einfach die Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt. Also, wenn du eine gesicherte Betreuung für dein erstes Kind hast und ganz normal arbeiten gehst, bekommst du auch dein Gehalt. Du musst dir wegen der Schwangerschaft keine Sorgen machen. Das Recht ist auf deiner Seite. LG terkey


la-floe

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Ergänzend: du kannst deine EZ nicht beenden für ein Beschäftigungsverbot. Solltest du ein BV erhalten (was, wie meine Vorschreiberinnen erwähnten nicht sicher ist) kannst du es erst NACH dem REGULÄREN Ablauf der EZ antreten. floe


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