Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Thema Elterngeld usw. und hoffe Sie können uns weiterhelfen. Wir erwarten Ende Februar 2014unser erstes Kind und seit Mitte Januar 2014 befinde ich mich im Mutterschutz. Ist es richtig das für die Beantragung des Elterngeldes meine Gehaltszahlungen von Dez. 2012 bis Dez 2013 anzugeben sind? Des Weiteren hat mein AG mir angeboten, nach dem Mutterschutz (Endet Ende April 2014) von zu Hause auf Teilzeitbasis (max 30 h / Woche) zu arbeiten. Wahrscheinlich werden die ersten Monate so sein, das ich nach Stundenaufwand bezahlt werde, bis sich alles eingespielt hat. Nun meine Frage, reicht dem Amt vorab eine Bescheinigung vom AG aus, dass ich auf Stundenbasis meinen Lohn erhalte und sodann jeden Monat meine Lohnzettel dem Amt zusende? Wenn ich jedoch zunächst nur auf 450 EUR angestellt wäre, würden diese dem Elterngeld angerechnet werden? Weiterhin bin ich am überlegen, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit nehme. Es ist geplant das ab Februar 2015 unser Kind von der Oma betreut wird und ich wieder Teilzeit im Büro arbeite. Jedoch kann ja leider immer was dazwischen kommen, sodass ich ein weiteres Jahr von zu Hause aus Teilzeit arbeiten würde. Ist es hier sinnvoll 2 Jahre im voraus schon zu beantragen und ggf. dies dann auf 1 Jahr zu ändern. Elterngeld wollte ich nur für das1 Jahr beantragen. Vielen Dank im Voraus!

von verne82 am 28.01.2014, 13:25



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Hallo, 1. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. 2. Die EG-Stelle wird das EG vorläufig berechnen und eine endgültige Berechnung erst nach dem Bezugszeitraum vornehmen. 3. Wenn Sie nur ein Jahr beantargen besteht kein Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Mein Tip: 3 Jahre Elternzeit beantragen mit Zusatzvertrag nach einem Jahr wieder Teilzeit während der Elternzeit zu arbeiten. Vorteil: Sollte es nicht hinhauen, kannst Du den Zusatzvertrag mit den Normalen Kündigungsfristen kündigen und fällst wieder in die "3 Jahre Elternzeit". LG Peeka

von peekaboo am 28.01.2014, 13:40



Antwort auf: Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung

Mein Tipp : Nehme drei Jahre mit Option nach einem Jahr Teilzeit zu arbeiten. Job ist sicher, Kündigungsschutz. Du hast noch kein Kind und noch nicht gelebt wie es ist ein Baby 24 Stunden zu versorgen. 30 Stunden und Kind dabei halte ich für unmöglich ! Genieße den Mutterschutz, schau wie Dein Kind ist. Früher anfangen geht oftmals. Nicht bös gemeint, aber beim 2. Kind war ich froh wenn ich zum Duschen und Haushalt kam die ersten Monate nach dem Mutterschutz. Am Anfang schlafen sie meist, aber sobald sie wacher werden ...... Übrig würde von Deinem Verdienst eh nur 33% , der Rest wird voll mit dem Elterngeld verrechnet.

von Sternenschnuppe am 28.01.2014, 14:59



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Welche Steuerklasse hat eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht, werde aber nach dem 1. Geburtstag wieder mit 15 h pro Woche starten. Meine Idee war, dass ein Zusatzvertrag gemacht wird und der alte Vertrag bis zum Ende der Elternzeit weiterhin ruht. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich dann nur mit Lohnsteuerklasse 6 arbeiten kann. Stimmt...


Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, erneute Schwangerschaft, notwendiges BV

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind in der 7. SSW (ungeplant) schwanger und wollte eigentlich (bereits vorher so mit meinem AG abgesprochen) ab Ende November wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Nun bin ich in meiner ersten Schwangerschaft bereits frühzeitig ins Beschäftigungsverbot geschickt wirden, da ich als An...


Uralub in der Elternzeit bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich beabsichtige während der Elternzeit ( 2 Jahre ) meine Arbeitstätigkeit in Form von Teilzeit ab dem 10. Monat mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15,6 Std wieder aufzunehmen. Nun habe ich vor meinem Beschäftigungsverbot im Mai 2019 nur einen Bruchteil meiner Urlaubstage in Anspruch genommen. Meine Frage: Kann ich den ...


Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist derzeit in Elternzeit und arbeitet in Teilzeit. Nun ist sie wieder schwanger :-) und der Arzt hat ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses gilt sowohl für die derzeitige Teilzeitbeschäftigung (Arbeitgeber A) als auch für die Vollzeitbeschäftgung (Arbeitgeber B), die sie in in paar Wo...


Hat Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit Einfluss auf Lohnfortzahlung im BV?

Sehr geehrte Frau Bader, wie ich aus vorhergehenden Beiträgen entnehmen konnte, wird ja bei einer erneuten Schwangerschaft kurz vor Ablauf der Elternzeit und einem dann erteiltem Beschäftigungsverbot im Anschluss an die Elternzeit der Lohn von vor der Elternzeit, also entsprechend dem bestehenden Arbeitsvertrag fortgezahlt. Ich habe vor der...


Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt arbeite ich vertragsgemäß 40h/Woche. Ich werde sowohl 1 Jahr Elternzeit als auch Elterngeld beantragen. Ist es möglich, dem Antrag direkt zuzufügen, dass ich nach meiner Rückkehr erstmal nur 35h/Woche arbeiten möchte (für ca. 1 Jahr) ohne meinen Anspruch auf den ursprünglichen 40h Vertrag zu verlieren?...


Verschiebung Beginn Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bereits mehrere Fragen und Antworten hierzu finden können, jedoch ist für mich die Rechtslage nicht ausreichend geklärt. Kann ich bei meinem Arbeitgeber eine einseitige Verschiebung des Beginns der Teilzeitbeschäftigung verlangen obwohl bereits gemäß §15 BEEEG (7) eine Einigung nach meinen Wünschen mit dem Ar...


Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u...


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...