Liebe Frau Bader,
im April 2013 wurde meine Tochter geboren. Ich habe Elternzeit bis zum 31.05.2014 beantragt. Nun möchte ich doch noch gern bis zum 31.12.2014 zu Hause die Kleine betreuen. Ich weiß, dass ich beim Arbeitgeber die Verlängerung beantragen muss, doch was sind triftige Gründe Ihres Erachtens? Reicht da eine allgemeine Formulierung im Sinne, dass man sein Kind gern länger zuhause betreuen möchte?
Vielen Dank & Viele Grüße
von
sukaseli
am 08.10.2013, 09:03
Antwort auf:
Elternzeit nach 1 Jahr verlängern
Hallo,
es gibt keine wichtigen Gründe. Dem AG steht es völlig frei, ob er zustimmt oder nicht
ich würde es möglichst genau erklären
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2013
Antwort auf:
Elternzeit nach 1 Jahr verlängern
IMO kannst du nur auf Gutwill deines AG hoffen, der darf ja oder nein sagen da man sich mindestens für 2 Jahre festlegen muß. Wenn der ja sagt, alles bestens, sagt der nein, dann hast du leider Pech gehabt.
Persönlicher Rat, mach einen persönlichen Termin aus. Schildere Deinem AG dein Anliegen. Gut kommt auch, wenn man anbietet auch wieder in Teilzeit zu kommen (ist evtl auch was für die restl. 1,5 Jahre welche dir dann noch zustehen). Wie gesagt, da du weniger als 2 Jahre hast (und das bedeutete eben nichtd a sman 2 Jahre daheim bleiben muß), kann der AG jetzt ablehnen.
Mitglied inaktiv - 08.10.2013, 16:04