Frage: Elternzeit erneute Schwangerschaft

Guten Abend Frau Bader, ich hätte eine bzw einige organisatorischen fragen zur Elternzeit.. Bin zur Zeit im Mutterschutz vorraussichtlich ET: 21.03.2016.. Davor seit August 2015 im BV, da ich Krankenschwester bin (unbefristet/Vollzeit) Nun werde ich 1 Woche nach der Geburt ein Termin mit meinem AG haben um ihm die Dauer der Elternzeit anzugeben und ich weiß nicht wie ich am besten vorgehen soll.. Mein Mann und ich wollen relativ wenig Altersunterschied zwischen unseren Kindern haben,natürlich möchten wir finanziell auch am besten da stehen und nicht wegen vllt ein Monat zu lange gewartet irgendwelche Einbußen haben.. Wann wäre eine nächste mögliche Schwangerschaft für uns am besten? 1. direkt so schnell wie Möglich so das Elternzeit direkt in den nächsten Mutterschutz übergeht? 2. Kurz vor ende der 12 monatigen Elternzeit? also anfang 2017?so das man direkt ins BV übergeht und wenn wann dem AG angeben.. und wie berechnet sich dann das nächste Elterngeld? Wäre schön wenn sie mir da helfen würden.. Lieben Gruß

von Inka-la1 am 04.03.2016, 18:01



Antwort auf: Elternzeit erneute Schwangerschaft

Hallo, Berechnungsgrundlage für das Elterngeld eines weiteren Kindes sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate, in denen man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen hat, werden auch herausgerechnet. Um das volle Elterngeld zu erhalten, bleiben somit zwei Möglichkeiten: - der Altersunterschied zwischen den beiden Kindern ist ungefähr ein Jahr - Man hat nach der Elternzeit mindestens ein Jahr gearbeitet bzw. beim Beschäftigungsverbot Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2016



Antwort auf: Elternzeit erneute Schwangerschaft

Entweder so schnell wie möglich oder so nah dran am Ende der Elternzeit wie möglich. Problem : zweites Jahr Elternzeit muss 7 Wochen eher angemeldet werden daher empfehle ich so schnell wie möglich. Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden eh durch alten Lohn ersetzt, nach der Elternzeit greift ein BV. Dann gäbe es keine Lücke. So gering zu planen ist allerdings sehr sportlich ohne überhaupt das erste Kind zu haben und zu realisieren wie die Wirklichkeit mit Kind ist. Die ersten Wochen schlafen sie in der Regel nur, aber wenn sie wacher werden und mobiler ist das entspannte Leben vorbei :-) Dann noch einen Säugling dazu. Traust Du Dir das zu ? Soll nicht negativ klingen, van packt das und viele finden das toll, aber Planung ist mehr rosarot, Realität kann anders aussehen. Bedenke das bitte. Ansonsten kannst Du zwei Jahre nehmen, dann erst einmal 3-4 Monate voll arbeiten gehen und dann schwanger werden. Dann kommt auch wieder ein anständiges Elterngeld zusammen. Ab dem ersten Geburtstag zählen auf jeden Fall alle Monate ohne Einkommen mit 0€. Ihr müsst Euch ausrechnen was ihr Euch leisten könnt. Elternzeit abbrechen um ein BV einzureichen geht nicht.

von Sternenschnuppe am 04.03.2016, 18:26



Antwort auf: Elternzeit erneute Schwangerschaft

Danke für die schnelle Antwort.. Ja ich bin mir dessen bewusst das es nicht einfach werden würde wenn so wenig Zeit zwischen 2 Kinder ist.. Wie wäre es denn wenn ich Januar 2017 schwanger werden würde? Ich verstehe das mit der 0 Zahlung nicht., denn ab dem 22.03 würde ich ja im BV zurückfallen, wie berechnet sich dann das neue Elterngeld?

von Inka-la1 am 04.03.2016, 18:36



Antwort auf: Elternzeit erneute Schwangerschaft

Ok, versuche noch einmal :-) Für das Elterngeld zählen immer die 12 Monate Einkommen vor entsprechender Geburt. Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr eine Vorkindes werden durch alten Lohn ersetzt. Elterngeldbezug endet mit dem ersten Geburtstag. Auch bei geteilter Auszahlung endet da der Bezug, die Auszahlung läuft dann nur noch im zweiten Jahr, man hat ja die Hälfte gespart. Bedeutet. Ab dem ersten Geburtstag muss Einkommen erwirtschaftet werden. Ohne Einkommen zählt ab da jeder Monat mit 0€ für das Folgekind. Je mehr Nullrunden, desto geringer wird also das neue Elterngekd. Wirst Du im Januar schwanger, dann würdest Du ab März den alten Lohn bekommen durch das BV. Was aber machst Du wenn es nicht bis März klappt? Elternzeit verlängern muss man 7 Wochen vor Ende der laufenden. Verlängerst Du, gibt es kein BV und kein Geld. Verlängerst Du nicht und wirst nicht schwanger bis dann, dann musst Du arbeiten. Wenn ihr diesen kurzen Abstand wirklich wollt,und ein gutes Elterngeld, dann musst Du also Nullrunden verhindern. Daher würde ich bereits ab Sommer versuchen schwanger zu werden oder eben erst wieder arbeiten gehen irgendwann und dann schwanger werden. Das Risiko im Januar wäre mir persönlich zu groß und die Zeit zu knapp. Auch wenn das erste vielleicht schnell klappte, das zweite kann u Tee Umständen dauern. Oder ganz schnell gehen. Auf jeden Fall ist es nicht zeitlich planbar.

von Sternenschnuppe am 04.03.2016, 22:05



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