Elternzeit endet im Juni - erneut schwanger (ET im Oktober) - was tun?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit endet im Juni - erneut schwanger (ET im Oktober) - was tun?

Hallo, ich befinde mich derzeit in meiner zweiten Elternzeit, welche Mitte Juni 2011 endet. Meine erste Elternzeit ging direkt in die zweite Elternzeit über, so dass ich nun schon seit Dez. 2005 aus dem Beruf bin. Nun ist es so, das ich ungeplant erneut schwanger geworden bin. Der ET ist Mitte Oktober, somit beginnt mein Mutterschutz Anfang September 2011. Ich müsste also für 2,5 Monate etwa wieder arbeiten gehen. Für mich ist es wegen der Kinderbetreuung etc. nicht gerade der perfekte Zeitpunkt und für meinen AG ist es ja auch nicht gerade sinnvoll, mich für so kurze Zeit wieder einzuarbeiten und einzusetzen. An sich hatte ich auch nicht geplant in das Büro zurückzukehren, da das Betriebsklima seinerzeit schon nicht gut war und ich mich sehr unwohl gefühlt habe. Teilweise bin ich mit Magenschmerzen ins Büro. Ach so, der Kontakt zu meinem AG ist quasi gleich Null. Ich habe anfangs immer wieder den Kontakt gesucht, fühlte mich aber immer als "Störfaktor". Und meine Nachfolgerin wurde, wie mir seinerzeit von einer Kollegin mitgeteilt wurde, nicht als Elternzeitvertretung sondern gleich unbefristet eingestellt. Was habe ich für diese 2,5 Monate für Möglichkeiten? MUSS ich wirklich in der Zeit arbeiten? Vollzeit? (denn so war ja mein Vertrag) Gibt es evtl. andere Lösungen, die niemandem "schaden"? Eine Bekannte riet mir, ich solle versuchen ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, so bekäme ich das Gehalt und der AG hätte keine Nachteile dadurch, weil es wohl von der Krankenkasse übernommen wird. Geht das "einfach so"? Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mitglied inaktiv - 14.04.2011, 15:12



Antwort auf: Elternzeit endet im Juni - erneut schwanger (ET im Oktober) - was tun?

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2011



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