Liebe Frau Bader,
ich habe Fragen zum Thema Elternzeit und befristete Arbeitsverträge.
Mein Vertrag läuft zum 31.10.2013 aus, errechneter Geburtstermin ist der 10.08.
1. Stelle ich meinen Antrag auf Elternzeit beim AG bis zum Vertragsende oder über die Zeit, die ich gerne Elternzeit nehmen würde (2 Jahre)?
2. Wie bin ich während Elternzeit und nach Vertragsbeendigung krankenversichert? (Mann ist privat versichert)
3. Erhalte ich nach Ende der Elternzeit Arbeitslosengeld? Und wie weise ich nach, dass ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen?
4. Ich habe neben meiner Anstellung auch frei als Redakteurin gearbeitet und könnte das auch nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen. War vor Festanstellung bei der Künstlersozialkasse versichert, dort liegt meine Versicherung auf Eis. Könnte ich diese "reaktivieren" und wäre das von Vorteil für mich?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen oder mir eine Stelle nennen, an der diese Fragen kompetent geklärt werden. Dazu gehören wohl leider weder de Krankenkasse noch das Arbeitsamt noch die KSK - die habe ich bereits kontaktiert und wurde von A nach B und wieder zurück geschickt.
Herzliche Grüße und Danke im Voraus
Mamanini
von
mamanini
am 28.06.2013, 11:16
Antwort auf:
Elternzeit bei befristetem Vertrag
Hallo,
1.Bis Vertragsende
2. solange sie Elterngeld beziehen, sind sie beitragsfrei versichert. Also Splitting. Danach müssen Sie sich selber versichern.
3.Ja, Sie können doch nachweisen, dass das Kind in den Kindergarten geht
4. Ob das geht und was es kostet weiß ich nicht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2013
Antwort auf:
Elternzeit bei befristetem Vertrag
zu 1.: Dein Vertrag läuft ganz normal aus, sprich Du kannst nur bis zum 31.10.13 Elternzeit nehmen.... danach hast Du ja keinen Arbeitgeber mehr
2.: KV weiß ich nicht
3.: Ja, wenn Du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst: ACHTUNG Du mußt u. U. nachweisen, daß das Kind betreut ist durch Kita oder Oma oder Tagesmutter. ALG 2 würde es nur Anteilmäßig geben. Sprich wenn Du vorher Vollzeit und jetzt nur noch TZ arbeiten würdest, bekämest Du auch nur TZ Gehalt
4.: Ich kenne es nur so, das wenn der Mann Privat versichert ist, Du Dir schleunigst einen Job suchst (oder den "Hausmuttersatz" eigenhändig in die KK zahlst oder der Mann Euch privat mitversichern muß. Wenn Du arbeitslos ohne ALG wärest wäre das der Fall.
von
peekaboo
am 28.06.2013, 12:10
Antwort auf:
Elternzeit bei befristetem Vertrag
zu 2) Hier ist so ein Fall, in dem es für die Krankenversicherung Sinn macht, den Elterngeldbeitrag zu splitten.
Denn solange du Elterngeld bekommst, bist du weiter über deine eigene Krankenversicherung versichert (als Pflichtversicherte).
Denn eine Familienversicherung gibt bei der PKV nicht und du müsstest dich (solange du quasi Elternzeit haben möchtest) selber versichern. Kostet oft 150 Euro im Monat.
Wäre aber in Bezug auf Frage 4 genauer mit der KK zu klären.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.06.2013, 14:42