Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Frage: Elternzeit bei Nahtlosigkeitsregelung

Mandy_83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Fragen: Zu mir: - PTBS -> AU -> Aussteuerung durch KK (Reha abgelehnt, noch im Widerspruch)-> Nahtlosigkeitsregelung (NLR für 1 Jahr gewährt) - verheiratet, schwanger (7. Monat), ET 01/17 Bitte helfen Sie mir... 1. Welche Sozialleistungen stehen mir im Mutterschutz zu? 2. Wie sieht das mit Elternzeit aus? 3. Wie sieht es mit Elterngeld (bei NLR) aus? Ist es überhaupt sinnvoll Elterngeld zu beantragen (oder Ehepartner ?!?)? -------------------------------------------------- (IHRE ANTWORT) Hallo, 1. Das kommt auf den Verdienst ihres Ehemannes an 2. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit 3. Ohne Einkünfte kann man den Pauschalbetrag von 300 € im Monat erhalten Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 08.11.2016 ---------------------------------------------------- FR. BADER ich glaube sie haben das missverstanden - ich beziehe kein KG mehr, da aufgrund langer AU ausgesteuert (aber weiterhin AU)! --> b i t t e antworten Sie nochmals, besonders zu 2 und 3. zu 1. Mein Mann Verdient ausreichend zu 2. Ich habe einen Arbeitgeber (!) - also wie verhält sich das nun mit der Elternzeit? Macht es Sinn diese zwischen uns aufzuteilen d.h. die bestmöglichste Aufteilung und längerandauernde EZ (und ggf. den höheren Betrag) zu erzielen (wir beide/nur ich/nur mein Mann in EZ)? zu 3. Mir wurde ja nun 1 Jahr ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeitsregelung - Reha -Antrag läuft, wenn Reha abgelehnt wird müsste ich EMR beantragen) gewährt. a) Sind das (NLR/ALG/EMR) keine Einkünfte? b) Gibt es da einen Unterschied zw. NLR und ALG (also dass ich ggf. wenn über Reha entschieden wurde den ALG1 - Anspruch verlängern kann)??? c) Ist es hier auch sinnvoller auf die private BU zurückzugreifen (bspw. man lässt ALG ruhen)? Oder macht das keinen Unterschied ob BU+Elterngeld / ALG+ EG oder BU+ALG+EG (also wird da irgendwie verrechnet)??? Vielen, vielen Dank nochmals! MfG, Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 2. Wenn Sie doch ausgesteuert sind, bedeutet das, dass Sie weiter krank sind, aber keine Leistungen erhalten. Wenn Sie nun in Elternzeit gehen, haben Sie die Möglichkeit, Elterngeld zu erhalten. Wenn Ihr Mann arbeitet und Sie in der letzten Zeit kein Einkommen hatten, ist es finanziell doch auf jeden Fall besser, wenn Ihr Mann in Elternzeit geht, es kommt dann darauf an, ob die Einnahmen aus EG dann ausreichen. a) + b) Für das Elterngeld zählte dies als null und ist nicht relevant. Arbeitslosengeld 1 können Sie nach der Geburt nur erhalten, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen c) Das kann man Pauschalen aus der Ferne nicht sagen. Es ist ja auch nur Variante 1 machbar. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...

Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...

Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und  3 Tage gearbeitet und dann erfahren,  dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen 

Sehr geehrte Frau Bader,  ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt .  Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer  In einem Gesprä ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Sehr geehrte Damen und Herren,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Re ...