Hallo, gestern stelle ich folgende Frage: "Hallo, erst mal Danke für die Antwort auf meine gestrige Frage. Nun habe ich noch eine. Da ich derzeit schwanger bin und im 3. Elternjahr in Teilzeit, seit gestern allerdings mit Beschäftigungsverbot, habe ich ja die Möglichkeit, diese Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden, um den Anspruch auf Mutterschutzgeld zu nutzen (hier gilt ja der Vertrag Vollzeit von vor der Elternzeit, also mehr Geld). Da es hier keine Frist gibt, dachte ich mir, ich nutze die 7 Wochen Frist, wie bei der Anmeldung der Elternzeit. Was wäre aber, wenn das Kind vorher geboren wird (Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen in der 26. SSW). Geht es dann auch noch nachträglich in solch einem besonderen Fall?" Sie antworteten mir: "Hallo, verstehe ich nicht. Sie beantragen zu Beginn des neuen Mutterschutzes, die alte EZ zu beenden. Das Baby kommt eher - die restliche Zeit wird hinten drangehämgt. Liebe Grüße" Aktuell habe ich die aktuelle Elternzeit noch nicht beendet. Grund hierfür ist, falls etwas mit dem Kind sein sollte (Fehlgeburt oder Totgeburt), dann wäre mein 3. Elternjahr dahin und ich muss dann quasi nach einer gewissen Zeit wieder voll arbeiten gehen. Daher will ich noch etwas warten. Natürlich kann der worst case immer auftreten, aber jetzt ist es halt noch sehr unsicher. Angenommen, das Kind käme schon jetzt (viel zu früh natürlich) und würde auch überleben und ich hätte die alte Elternzeit noch nicht beendet, kann ich das dann auch nachträglich machen, um das höhere Mutterschaftsgeld zu bekommen oder geht das nicht? Ich hoffe, es ist jetzt verständlich. Danke
von samaga am 24.03.2017, 09:25