Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

Frage: Mutterschutz, Erholungsurlaub, erst dann Elternzeit

valeriesara

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechung des Elterngeldbetrags in meinem Falls, da ich den Resterholungsurlaub direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchte (Vereinbarung mit dem Arbeitgeber). Mein Baby kam 10 Tage vor ET zur Welt, somit gelten bei mir der 1., 2. und 3. Lebensmonat als Basiselterngeld-Monate. Der 3. Lebensmonat besteht nun aus 5 Tage Mutterschaftsgelt inkl. Arbeitsgeberzuschuss, 2 Wochen Erholungsurlaub (8 Tage bei 80% Teilzeitbeschäftigung) und 10 Tage Basiselterngeld.  Wenn ich das Prozedere richtig verstehe, werden die zwei Wochen Urlaub als Erwerbstätigkeit gelten und der Betrag wird vom Gehalts-Netto-Summe für die Berechenung des Basiselterngeldes nur für diesen Monat abgezogen? Es handelt sich bei mir nicht um schwankenden Einkommen, da ich nach den zwei Wochen Elternzeit nehme.   Ist es finanziell sinnvoller, dass ich den Resturlaub im 4. Lebensmonat nehme und das Basiselterngeld dann für diesen Monat pausiere? Herzlichen Dank! 


Dojii

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Ja die zweite Variante wäre die wirtschaftlichere, da du so kein Elterngeld verlierst.  Bedenke aber, wenn du im vierten Monat nach dem zwei Wochen Urlaub Elternzeit nimmst, sind diese beiden Wochen komplett unbezahlt. Das Elterngeld beginnt ja dann erst wieder im fünften Lebensmonat.  Den damit "gesparten" Monat Basiselterngeld könntest du dann bspw. im 13. Lebensmonat nutzen, wenn du dann auch noch in Elternzeit bist (oder dein Partner könnte ihn zusätzlich zu seinen eigenen Monaten mit übernehmen).   


valeriesara

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Super, herzlichen Dank für diese schnelle Rückmeldungen! Den damit "gesparten" Monat Basiselterngeld könnte ich dann im 13. Lebensmonat nutzen, auch wenn mein Partner keine Elterngeld bzw. Elternzeit beantragt, nicht wahr? 


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