Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Inflastionsausgleichsprämie - Mutterschutz und elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Inflastionsausgleichsprämie - Mutterschutz und elternzeit

Diestephi89

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Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dezember 2023 eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Dies geht aus meiner Abrechnung hervor. Heute mit der Januar 2024 Abrechnung wurde allerdings eine Korrektur vorgenommen und die Prämie wieder abgezogen. Ich befinde mich seit Ende Oktober 2023 in Mutterschutz bis Ende Januar 2024 mit anschließender elternzeit. Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter in Mutterschutz zum auszahlungszeitpunkt vonbfrr Prämie ausschließen? Es handelt sich ja noch nicht um ein ruhendes Arbeitsverhältnis und im Jahr 2023 war ich Bis Ende Oktober auch noch aktiv tätig. Wenn die Auszahlung im Dezember 2023 getätigt wurde gehe ich davon aus, dass die Prämie für das wirtschaftlichsjahr 2023 gilt. Hätte man dann die Prämie nicht eher anteilig kürzen sollen?    vielen Dank vorab! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Inflationsprämien handelt es sich um freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die an Bedingungen geknüpft sein dürfen. Es kommt also darauf an, in welcher Weise und mit welchem Bedingungen Ihr Arbeitgeber dies getan hat. während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, insofern darf er Ihnen in dieser Zeit unproblematisch die Prämie vorenthalten. Im Mutterschutz wird dies in der Regel anders gesehen. Liebe Grüße NB


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