Hallo, erst mal Danke für die Antwort auf meine gestrige Frage. Nun habe ich noch eine. Da ich derzeit schwanger bin und im 3. Elternjahr in Teilzeit, seit gestern allerdings mit Beschäftigungsverbot, habe ich ja die Möglichkeit, diese Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden, um den Anspruch auf Mutterschutzgeld zu nutzen (hier gilt ja der Vertrag Vollzeit von vor der Elternzeit, also mehr Geld). Da es hier keine Frist gibt, dachte ich mir, ich nutze die 7 Wochen Frist, wie bei der Anmeldung der Elternzeit. Was wäre aber, wenn das Kind vorher geboren wird (Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen in der 26. SSW). Geht es dann auch noch nachträglich in solch einem besonderen Fall? Danke
von samaga am 23.03.2017, 12:09