Sehr geehrte Frau Bader!
Momentan bin ich mit dem 1. Kind im 3. Jahr Elternzeit, die am 9.6.17 endet. Habe nun am 8.11.16 unser 2. Kind bekommen, das leider behindert ist und das Kind war lange in einer weiter entfernteren Klinik. Wir sind dann täglich hingefahren, mußten das 1. Kind unterbringen..., muß jetzt noch viel zu Ärzten, Streß pur. Habe dadurch jetzt verschwitzt, die 7 Wochenfrist zur Beantragung der Elternzeit einzuhalten. Der Mutterschutz endete am 1.2. Kann ich die Elternzeit z. B. erst am 20. 4. oder so antreten, um eine neue Frist einzuhalten? Wie funktioniert das dann mit dem Elterngeld, das ich noch beantragen muß?
Hinzu kommt noch, daß ich meinen Chef überhaupt nicht kenne, da mein alter Betrieb in der 1. Ss insolvent ging und die Firma dann verkauft wurde. Bin dann übernommen worden. Habe auch blöderweise verschwitzt, den Arbeitgeber über die 2. Ss zu informieren, da ich zu der Zeit auch viel im Krankenhaus war.
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!
Anka
von
Anka12
am 06.03.2017, 23:17
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
naja, eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen, in der Zeit hätten Sie den Arbeitgeber durchaus informieren können. Nun hilft doch nichts, als kleine Brötchen backen und hoffen, dass der Arbeitgeber sich nicht an die Frist gebunden sieht.
Im schlimmsten Fall besteht er darauf, dass sie die Arbeitsstelle antreten.
Wenn Sie das nicht können, dafür er Ihnen kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Hallo,
Elterngeld kann man rückwirkend bis zu 3 Monaten bekommen. Ob du dafür allerdings beim Arbeitgeber Elternzeit anmelden hättest müssen, weiß ich nicht.
Ich würde das alles so schnell wie möglich erledigen und auch eure besondere Situation erklären.
Da du ja sowieso noch bis Juni in Elternzeit mit eurem ersten Kind bist, kannst du auch noch die 7 Wochen Frist einhalten, um dazwischen nicht mehr arbeiten zu müssen.
Rede doch Mal mit jemanden von der Elterngeldbezug.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 07.03.2017, 15:22
Antwort auf:
Elternzeit beantragen
Auf jeden Fall ist dir damit aber das Mutterschutzgeld verlustig gegangen. Das hättest Du nämlich bekommen wenn Du alles rechtzeitig bei den entsprechenden Stellen gemeldet hättest. Nachträglich geht da allerdings nichts mehr.
Mit dem AG würde ich auf jeden Fall schleunigst reden. Aktuell bist Du für ihn in der ersten EZ - aber die endet ja auch bald. Und viel Kraft für alles.
Mitglied inaktiv - 07.03.2017, 17:28