Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beantragen und Haushaltshilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beantragen und Haushaltshilfe

Mutti85

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Hallo Frau Bader, wir erwarten voraussichtlich am 16.11.2016 Zwillinge, habe auch schon eine 2-jährige Tochter. Mein Mann ist voll berufstätig. Wenn die Zwillinge da sind, möchte er in Elternzeit gehen, das wurde alles bereits mit dem AG meines Mannes und auch mit der Elterngeldstelle abgesprochen. Nun ist es so, dass für die Zeit, die ich im Krankenhaus bin (was bei Zwillingen ja auch mal länger sein kann) von unserer Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt wird. Anträge liegen bereits hier und es wurde auch genehmigt, dass das von meinem Mann übernommen wird. Wie verhält es sich mit den Fristen für die Beantragung der Elternzeit? Normalerweise muss dies 7 Wochen vor Beginn beantragt werden beim AG. Das wäre hier kaum möglich, weil man ja nicht weiß, wann die Zeit als Haushaltshilfe vorbei ist. Oder welche Fristen gibt es da noch? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wir haben auch Freunde, diesen Zwillinge und am 16. November geboren- verspricht gut zu werden! Ich versteh das Problem gar nicht. Vor der Geburt ist er Haushaltshilfe. Das endet doch mit der Geburt, oder müssen Sie dann weiterhin selber im Krankenhaus bleiben? Deshalb muss er mit Frist sieben Wochen vor der voraussichtlichen Geburt Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Wenn dein Mann ab Entbindung in Elternzeit geht, ist die Regelung mit der Haushaltshilfe doch gar nicht notwendig. Elternzeit mit Elterngeldbezug kann auch nur für volle Lebensmonate der Kinder in Anspruch genommen werden.


Mutti85

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Das stimmt, jedoch wurde uns diese Regelung von der Krankenkasse selbst empfohlen, da er von der Krankenkasse 100% Lohn erstattet bekommt und für die Elternzeit nur 67%.


Sternenschnuppe

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Es gibt einen Höchstsatz für die Haushaltshilfe. Das sind maximal 8 Stunden am Tag und die Kasse schoss bei uns pro Stunde maximal 8€ dazu. Da wird nicht sein volles Gehalt bei rauskommen.


Mutti85

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Bei uns ist der Höchstsatz 17€ Stundenlohn und 9 Stunden am Tag. Von daher würde es ausreichen :)


chrissicat

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Dennoch könnt ihr Elterngeld nur für volle Lebensmonate beziehen, d.h. wenn du beispielsweise 2 Wochen im Krankenhaus bleibst und dein Mann für diese 2 Wochen das Geld von der Krankenkasse bekommt, kann er nicht direkt im Anschluss das Elterngeld beziehen, sondern erst ab dem 2. Lebensmonat. In ElternZeit kann er bei seinem Arbeitgeber trotzdem gehen, aber ich denke es wird euch auch(!) um das ElternGeld gehen?


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