Frage: Elternzeit Zwillinge

hallo frau bader, am 5.1.15 sind 3 jahre elternzeit für meine zwillinge abgelaufen, gestern habe ich durch zufall erfahren, dass es für zwillinge bis zu 6 jahre elternzeit gibt, das habe ich nicht gewusst, jetzt meine frage/n: -gilt das auch, wenn ich vor den kinder arbeitslos, bzw hausfrau war? -jetzt bin ich hartz-a empfängerin und alleinerziehend, stehen mir dann auch mehr als 3 jahre elternzeit zu? - wenn ja, kann ich es nachträglich noch beantragen, oder ist mein anspruch jetzt verfallen? - an wen muss ich mich wenden? vieln dank und freundliche grüße

von rulki69 am 28.02.2015, 11:10



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge

Hallo, man kann mit Zustimmung des AG pro Kind bis zu 12 Mo. aufheben - also insgesamt 2 Jahre bis zum 8. Geb. der Kinder. reden Sie mit dem AG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Elternzeit Zwillinge

Als Arbeitnehmer kann man bei Zwillingen bis zu 5 Jahren Elternzeit bekommen. Dazu müsste man um "Übertragung von Elternzeit über das dritte Lebensjahr hinaus" bitten. Dies kann der AG ablehnen, daher vermute ich, dass dies bei H4-Empfängern auch abgelehnt werden kann. Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.02.2015, 12:31



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