Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Mutterschutz bzw. Elternzeit. Ich möchte gerne wissen, ob die Elternzeit den Mutterschutz beinhaltet. Wenn unser Kind (ET:6.10.13) am ET zur Welt kommen sollte, beginnt dann für mich Mutterschutz ODER Elternzeit??
Wann muss ich denn dann den Antrag auf Elternzeit einreichen? Die 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit wäre in diesem Fall ja schon unterschritten, aber ich kenne doch den ET unseres Kindes gar nicht. Bin ich denn jetzt zu spät dran? Welche Folgen hat das dann für mich?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank!
von
wildebackmaus
am 01.09.2013, 19:45
Antwort auf:
Elternzeit = Mutterschutz??
Hallo,
die EZ beginnt mit der Geburt. Widersprüchlicherweise muss man den Antrag 7 vor "Beginn", also 1 Wo. nach Geburt stellen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2013
Antwort auf:
Elternzeit = Mutterschutz??
Ist Elternzeit und Mutterschutz.
Daher hast Du ab Geburt eine Woche Zeit die Elternzeit anzumelden die Du nach dem Mutterschutz weiter nehmen möchtest.
Obacht : Bei genauen Jahren musst Du immer am Geburtstag des Kindes anfangen, daher lieber genaues Datum nennen.
von
Sternenschnuppe
am 01.09.2013, 20:08
Antwort auf:
Elternzeit = Mutterschutz??
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
wildebackmaus
am 02.09.2013, 14:36