Guten Tag Frau Bader, während meiner aktuellen Elternzeit habe ich beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob angetreten und hierzu einen Vertrag unterschrieben. In diesem Vertrag steht leider nichts bezgl. Arbeit während Elternzeit und auch keine Befristung zum Ende der Elternzeit. Die Elternzeit habe ich damal für zwei Jahre beantragt und würde somit zum 10.12.2017 enden. Da ich jetzt erneut Schwanger bin und der Mutterschutz hierzu am 09.11.2017 beginnt, also noch während der eigentlichen Elternzeit ist jetzt meine Frage: Befinde ich mich rechtlich überhaupt noch in Elternzeit? Habe ich mit dem Unterzeichnen des Minijob-Vertrages meinen Anspruch auf meinen Vollzeitjob und den Anspruch auf Mutterschaftsgeld verspielt? Grüße Babyon
von babyon am 31.08.2017, 18:28