Hallo, meine Frau und ich sind in einer blöden Situation und selbst die Ämter haben heute keine verbindliche Auskunft gehabt. Vielleicht weiss hier jemand mehr. Ich bin derzeit Alleinverdiener (Selbständig/Freiberufler) und gerade arbeitslos geworden. Meine Frau war und ist nicht erwerbstätig. Der Entbindungstermin meiner Frau ist in ca. 2 Monaten. Da ich gerne dann die vollen 12 Monate Elterngeld nehmen würde (Wir wären dann beide aus dem zuhause für 12 Monate) stellt sich mir jetzt folgende Frage: Was kann ich in den kommenden zwei Monaten tun, ohne uns Nachteile für das Elterngeld ab der Geburt zu bereiten? Bei Selbständigen zählt ja der Gewinn des Kalenderjahres zuvor (2016). Ich frage mich daher nun, ob es durch eine Arbeitslosmeldung dazu führen kann, dass ich anders bewertet werde und wir Nachteile beim Elterngeld hätten. Kennt sich zufällig jemand damit aus? Danke!! :)
von eeerique am 16.06.2017, 12:17