Hallo Fr. Bader,
mein Sohn wurde am 04.02.2012 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt erhalte ich einen Aufhebungsvetrag vom AG, weil ich nicht am 04.02. in der Arbeit erschien. Ich hatte nicht vor, nach den 2Jahren dort wieder zu arbeiten, wegen der Fahrstrecke. Aber meine 2 Jahre die beantragt und auch bei der Krankenkasse von meiner Chefin so angegeben sind, stehen mir doch zu?
Was denken Sie wie ich mich verhalten soll?
Vielen Dank, liebe Grüße
von
fabi1211
am 26.02.2013, 21:48
Antwort auf:
Elternzeit- Aufhebungsvertrag rechtens?
Hallo,
??? Lesen Sie noch mal im Antrag - haben Sie sich vllt. verschrieben? Ansonsten steht Ihnen die beantragte EZ zu, wenn Sie aber eh dort nicht mehr arbeiten wollen, sich familienversichern können u Ihnen eine Abfindung angeboten wird, würde ich nachdenken.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2013
Antwort auf:
Elternzeit- Aufhebungsvertrag rechtens?
hallo
ich würde mal freundlich in der personalabteilung anrufen und sie auf den fehler aufmerksam machen....
da haben die sich wohl um ein jahr vertan ,gleichzeitig würde ich das dritte jahr direkt mit einreichen! ablehnen können sie dies nicht, du bist aber weiterhin in der kv beitragsfrei, da du ja eh nicht wieder anfangen willst bist du so auf der sicheren seite falls du nach den 2 jahren noch keinen neuen job hast!
von
CKEL0410
am 27.02.2013, 09:06
Antwort auf:
Elternzeit- Aufhebungsvertrag rechtens?
Hallo Fr. Bader,
nein ich habe mich nicht verschrieben, steht korrekt bis 2014 im Antrag. Abfindung wurde mir keine angeboten. Heißt also ich bestehe auf meine Elternzeit?
LG
von
fabi1211
am 27.02.2013, 13:00