Liebe Frau Bader,
ich bin in der 21 SSW und muss mich nun laut AG entscheiden welche Dauer ich an Elternzeit nehme und in welches Model ich wieder zurückkommen will.
Da es bei uns eine Finanzille Frage auch ist, wie lange ich weg bleiben kann von der Arbeit, ist es nicht so leicht sich für das Richtige zu entscheiden.
Mein Partner und ich würden Elternezeit beantragen.
Er 2 Monate ab Geburt (evtl. verteilt) und ich 14 Monate (wegen Kita &co).
Kann ich das 14 Monate beantragen? Kann ich dann verlängern?
Oder ist es vorteilhafter 2 Jahre zu beantragen und nach einem Jahr (12 Monate minus 7 Wochen Frist) zu fragen, ob ich früher zurück kommen kann?
Wie ist mir der Job in beiden Fällen zugesichert?
Die Personalabteilung will unbedingt dass ich das Kreuz bei Teilzeit ankreuze. Wenn ich das machen sollte, kann ich dann doch bei Rückkehr auf Vollzeit wieder anfangen oder auf 80 %?
Ich hoffe Sie können mich aufklären.
Herzlichen Dank.
Viele Grüße
von
Blubberblume
am 28.02.2013, 10:53
Antwort auf:
Elternzeit - 14 Monate oder 2 Jahre beantragen?
Hallo,
wenn Sie weniger als zwei Jahre beantragen, haben sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Auf der anderen Seite haben Sie aber auch keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Nur auf Teilzeit, wenn das Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer hat und die Teilzeit betrieblich machbar ist.
im übrigen müssen Sie den Antrag erst sieben Wochen vor Beginn stellen, und nicht schon so früh.
Lassen Sie sich doch nicht drängeln.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2013
Antwort auf:
Elternzeit - 14 Monate oder 2 Jahre beantragen?
Hallo,
Elternzeit kannst Du bis 1 Woche nach der Geburt beantragen, so dass sie direkt an den Mutterschutz anschliesst. Vorher würde ich mich nicht dazu äußern, da Du noch garnicht weisst, was bis dahin passiert.
Außerdem würde ich an Deiner Stelle 2 Jahre mit 30h/Woche TZ beantragen. Wenn Du nur 1 Jahr beantragst, kann der Arbeitgeber den folgenden Antrag ablehnen.
Wenn Du wieder Vollzeit, d.h. mehr als 30h/Woche arbeiten willst, dann musst Du Deine Elternzeit vorzeit beenden und verlierst den Kündigungsschutz.
Wenn Du in den letzten Zügen Deiner Schwangerschaft bist, kannst Du alle Anträge/Schreiben vorbereiten, so dass nur noch der Geburtstermin eingetragen werden muss und sie per Einwurfeinschreiben versendet werden können.
Jetzt geniess erstmal die Schwangerschaft und lass Dich nicht unter Druck setzen.
Alles Gute!!
von
Spieli
am 28.02.2013, 23:41