Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, wir haben nach der Geburt unseres Sohnes im Juli 2015 Elterngeld für 12 Monate beantragt. Am 09.07.2017 ist unser zweiter Sohn geboren, für welchen wir ebenfalls wieder Elterngeld beantragen wollte. Meine Frau war von der Geburt 2015 bis zur Geburt 2017 bis auf zwei Tage in Elternzeit und Mutterschutz. Bei der Elterngeldstelle wurde mir dann mitgeteilt, dass wir mehr Elterngeld bekommen hätten, wenn wir in 2015 die Plus Variante gewählt hätten, was an den Ausklammerungstatbeständen liegen würden. Gibt es ggf. eine "Günstigerprüfung" wie beim Finanzamt in Sachen Kinderfreibetrag/Kindergeld? Das Ganze ist leider sehr ärgerlich, da bei der damaligen Beantragung unsere Familienplanung bekannt war und wir m.E. nicht korrekt beraten wurden. Unterschrieben und benatragt haben aber wir nun alleine, von daher würde ich in diese Richtung keine Energie verschwenden wollen. Über einen Gedankenblitz würden wir uns freuen. Viele Grüße C. Schmitz

von chris_ginger am 14.07.2017, 11:04



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, ausgeklammert werden nur die ersten 14 Mo EG Bezug. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017



Antwort auf: Elterngeld

Diese Information war und ist falsch. Ausgeklammert wird nur Bezug ! , nicht die Auszahlungszeiträume. Dies würde sonst Frauen benachteiligen die es sich nicht leisten können das Elterngeld zu splitten und nach 12 Monaten arbeiten gehen müssen, wenn sie ein anständiges Elterngeld haben wollen.

von Sternenschnuppe am 14.07.2017, 11:35



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