Hallo Frau Bader,
Im Elterngeldantrag steht drin, dass man während des EG-Bezugs "mit dem Kind in einem Haushalt lebt, in dem man das Kind auch selbst betreut und erzieht". Bedeutet das, dass man, sobald man das Kind in die Kita gibt (Halbtagsplatz), keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hat? Dann ist doch auch die Elternzeit hinfällig, wenn der "Betreuer" in dieser Zeit nicht arbeitet (Elternzeit wird ja bereits fest gemacht, bevor man einen Platz hat)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
doppeltesGlück
am 09.02.2015, 09:44
Antwort auf:
Elterngeld und Kita
Hallo,
Nein, das Kind kann in den Kindergarten gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2015
Antwort auf:
Elterngeld und Kita
Kita - auch ganztägig - ist kein Problem!
(das wäre es nur beim Betreuungsgeld)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.02.2015, 12:17
Antwort auf:
Elterngeld und Kita
Damit ist gemeint, daß z.B. ein Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, auch kein Elterngeld beziehen kann (natürlich auch keine Elternzeit beantragen kann).
von
Andrea6
am 09.02.2015, 12:39